*** Top Wohnung in zentraler Lage von Bad Kreuznach ***

55543 Bad Kreuznach (Kreis)

1.300,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
3
Zimmer
108 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
55543 Bad Kreuznach (Kreis)
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Etagenwohnung, Wohnung
Zimmer
3
Wohnfläche
108 m2
Etage
1
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
153878926
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
1.300,00 €
Ausstattungsniveau
standard
Baujahr
1963
Befeu­e­rungs­art
Gas

Hiermit bieten wir ihnen die Möglichkeit zur Anmietung einer 108,5qm großen Wohnung im 1.OG des Hinterhauses eines top instandgehaltenen Wohn- und Geschäftshauses in Bad Kreuznach. Besagte Wohnung wurde kürzlich kernsaniert und setzt sich zusammen aus vier Schlafzimmern, einem großzügigen Wohn-/Essbereich, einem Badezimmer und einer geräumigen Küche. Auch zwei Abstellräume sind vorhanden.

Lage

Bad Kreuznach Wellness, Wandern, Radfahren, Wein genießen, Gesundheitsurlaub oder Kur, eine grandiose Naturlandschaft erleben – das alles bietet Ihnen Bad Kreuznach. Die beiden Kurorte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg liegen im romantischen Nahetal, 40 Kilometer entfernt von der Landeshauptstadt Mainz. Entlang der Nahe erstreckt sich ein großzügiger Landschaftspark - der Gesundheitspark Salinental mit der größten erhaltenen Gradierwerksanlage. Bad Kreuznach ist ein Regionalzentrum mit vielen Einkaufsmöglichkeiten und der ideale Ausgangspunkt für Exkursionen in das Rheintal, die Pfalz oder den Hunsrück. Besonders reizvoll ist ein Besuch der Altstädte: der Kreuznacher Neustadt und des Burgdorfes Ebernburg. Durch die zentrale Lage des angebotenen Objekts profitieren Sie von der Nähe zu sämtlichen Gastronomiebetrieben, Geschäften des täglichen Bedarfs und kulturellen Einrichtungen. Die Lage zeichnet sich zudem durch die gut ausgebaute Infrastruktur aus.

Sonstiges

Haftungsausschluss: Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Eigentümers (oder eines Dritten). Wir übernimmt hierfür keine Haftung. Irrtum und Zwischenverfügungen bleiben vorbehalten. Hinweis zum Geldwäschegesetz: Als Immobilienmakler sind wir nach §1, 2 Abs. 1 Nr 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Bitte denken Sie daher daran, zum Besichtigungstermin Ihren Personalausweis mitzubringen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!