Die traumhafte Stadtvilla mit zwei Wohneinheiten liegt nordwestlich von Berlin im Landkreis Schönwalde-Glien Ortsteil Grünefeld, in einer Einfamilienhaussiedlung mit unverbautem und absolut einzigartigem Ausblick. Bei der hier angebotenen Immobilie handelt es sich um die Wohnung im Erdgeschoss. Sie verfügt über einen geräumigen Eingangsbereich mit Zugang zu allen Räumen. Es erwartet Sie ein helles Wohnzimmer mit Kamin und offener Wohnküche sowie Zugang zur Terrasse und eigenem Garten. Das Tageslichtbadezimmer ist modern und verfügt über eine bodentiefe Dusche und einer Badewanne. Des Weiteren befinden sich drei charmant geschnittene Zimmer, die Sie als Schlaf-, Gäste-, Arbeits- oder Kinderzimmer nutzen können. Der separate Hauswirtschaftsraum ist mit eigener Heizungsanlage und Technik sowie einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet. Die Stadtvilla ist mit Designboden versehen und verfügt über eine Fußbodenheizung. Zusätzlich zur Wohnung gehören 2 gepflasterte Stellplätze mit einem Carport und einer Elektroladesäule für E-Autos.
* Wohnzimmer mit Kamin * Einbauküche * Tageslichtbadezimmer * Schlafzimmer * Kinderzimmer * Arbeitszimmer * Flur * Separaten Waschmaschienenplatz * Terrasse & Garten * zwei Carport-Stellplätze mit einer E-Ladesäule
In unmittelbarer Nähe befindet sich die Kita "Waldwichtel". Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien befinden sich in im näheren Umkreis von 5 bis 10 km in Perwenitz, Schönwalde-Glien und der Stadt Nauen. Buslinien Richtung Nauen/Schönwalde-Glien befinden sich direkt in Grünefeld.
Staffelmiete: 02/2026 Nettokaltmiete = 1.650 € 02/2027 um 50 € = 1.700 € 02/2028 um 50 € = 1.750 € Haben Sie Interesse? Kontaktieren Sie uns ! Gerne stehen wir ihnen für Fragen oder zusätzlichen Informationen zu Verfügung. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.