Die großzügige 1-Zimmer-Wohnung mit eigenem Grundbuchblatt hat eine Gesamtfläche von ca. 31,96 m² und liegt im 2. Obergeschoß des Appartementhauses zur Südseite.
Vom Vorflur erreicht man das kombinierte Wohn-/Schlafzimmer, die offene Einbauküche und das Duschbad/WC.
Das Wohn-/Schlafzimmer ist mit einem Doppelschrankbett (mit einzeln ausklappbaren Betten), einer gemütlichen Couchgarnitur, einem separaten Essplatz am Fenster sowie direktem Zugang zum Südbalkon ausgestattet.
Die Küche besitzt an Extras eine Spülmaschine, eine Mikrowelle und ein 4-Platten-Ceranfeld. Das Badezimmer verfügt über eine Dusche, einen Waschtisch, Handtuchtrockner sowie ein WC.
Die Wohnung eignet sich aufgrund der Lage ideal für die Ferienvermietung.
Die super bequem befahrbare Einzelgarage mit eigenem Garagentor (mit Automatiköffnung -Fernbedienung) gehört zu diesem besonderen Objekt. Von der Einzelgarage aus hat man direkten Zugang ins Haus und zum Fahrstuhl, so dass man stufenlos mit Gepäck und Einkauf die Wohnung erreichen kann. Ein zum Objekt gehörender eigener Abstellraum im KG rundet diese Einheit ab.
In Toplage befindet sich das Appartementhaus zentral und ruhig hinter der Promenade von Westerland, nur wenige Meter vom Strandübergang, hinter der Dünenkette von Westerland und dem Zentrum entfernt. Ein hauseigener Pool sowie Sauna befinden sich im Untergeschoß des Hauses.
Die Seepromenade von Westerland und der 40 km lange weiße Sandstrand laden zu kleinen und großen Spaziergängen ein. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Fußgängerzone, die mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, erlesenen Cafés und Restaurants zum Shoppen, Flanieren und Verweilen einlädt.
Sonstiges GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Wiking Immobilien GesellschaftmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person auftreten) - üblicherweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.