Traumgrundstück am Waldrand

82515 Wolfratshausen

899.500,00 €
Kaufpreis
744 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
82515 Wolfratshausen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
744 m2
Zustand
Abrissobjekt
Immobilienwert
Online-ID
2b4f2457-62e6-4bc8-ad3c-b4fac9ba3332
Kauf­preis
899.500,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

TRAUMGRUNDSTÜCK AM WALDRAND

Direkt am Waldrand gelegen, befindet sich dieses besondere Grundstück mit Altbestand in der Stegerwaldstraße. Diese einzigartige Lage bietet Ihnen die perfekte Mischung aus Natur, Ruhe und Erholung.

Es bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und überzeugt durch seine idyllische Lage. Mit einer Gesamtfläche von ca. 744 m² ermöglicht das Grundstück genügend Platz für individuelle Wohnträume.

Durch die direkte Waldrandlage ist es perfekt für Naturliebhaber. Genießen Sie vielfältige Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Radfahren oder einfach nur die Ruhe mit Blick ins Grüne.

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sichern Sie sich Ihr persönliches Paradies am Waldrand!

Ausstattung

Einfamilienhaus (Abbruchgebäude)

Lage

Wolfratshausen ist eine Gemeinde, die durch atemberaubende Naturlandschaften und eine gute Infrastruktur besticht. Umgeben von zahlreichen Flüssen, Wäldern und Hügeln bieten sich zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Radfahren und Wassersport. Der nahegelegene Starnberger See und die Alpen sind ebenfalls sehr beliebte Ausflugsziele.

AUSGEZEICHNETE INFRASTRUKTUR

Die historische Altstadt besticht durch ihre charakteristischen Sehenswürdigkeiten wie dem historischen Marktplatz, dem alten Rathaus und der Pfarrkirche St. Andreas. Durch die ausgezeichneten Verkehrsanbindungen wie die Autobahn A95 (München-Garmisch-Partenkirchen) und die S-Bahn-Linie S7 erreichen Sie unkompliziert die Landeshauptstadt.

Geschäfte des täglichen Bedarfs liegen auch in der unmittelbaren Umgebung, so können Sie Schule, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten fußläufig erreichen.

Sonstiges

Sonstiges Baurecht:
Das Baurecht richtet sich nach dem B-Plan Nr.1 samt der 5. Änderung.
Laut Auskunft vom Kreisbauamt ist folgendes zu beachten:

1. Festsetzung A. 1.3.1 setzt 2 Vollgeschosse als Höchstgrenze fest, somit ist auch ein Wohngebäude mit einem Vollgeschoss zulässig.

2. Festsetzung A.2.10.1.1 setzt für die Hauptgebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 22 °28 °fest. Pultdächer sind für die Hauptgebäude (ein Wohngebäude ist ein Hauptgebäude) nicht zulässig.

3. Festsetzung A. 1.4.2 (i.V. mit Plandarstellung) setzt die Baugrenzen fest. Diese dürfen nicht überschritten werden.

4. Festsetzung A.2.2.1 setzt eine GRZ von max. 0,4 und eine GFZ von max. 0,7 fest. GRZ und GFZ beziehen sich auf das gesamte Grundstück. Festsetzung 2.3 regelt die Bauweise mit Einzelhäusern mit einer max. Grundfläche von 9 x 13 m. (d.h. es können ein oder zwei eingeschossige Bungalows bzw. ein oder zwei Einfamilienhäuser mit max. 2 Vollgeschossen mit jeweils einer Grundfläche von 11 m² auf dem GS gebaut werden)

5. Festsetzung A.2.10.3.3 lässt Fenster nur als geteilte Holzfenster zu.

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Bauantrags einen Antrag auf Befreiung von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans bei der Stadt Wolfratshausen zu stellen.