Das traumhaft ruhige Grundstück befindet sich in der Sebaldussiedlung im Süden von Erlangen. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch ein altes, abzureißendes im Jahr 1957 genehmigtes Siedlerhaus. Eine Kostenschätzung von einem örtlichen Abrissunternehmen für dieses Haus liegt vor und beläuft sich auf rund 40.000 EUR (inkl. MwSt.). Für das Verkaufsobjekt gilt der Bebauungsplan Nr. 188 1D der Stadt Erlangen.
Auf unsere Frage "Ist ein Einzelhaus mit zwei nebeneinander liegenden Wohnungen (unter Einhaltung aller Festsetzungen des Bebauungsplanes wie z.B. GFZ/GRZ) zulässig?" antwortete der Referent für Planen und Bauen der Stadt Erlangen: "Sehr geehrter Herr Amer, in dem von Ihnen angefragten Fall ist laut dem 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 188 ein Einzelhaus mit maximal 3 Wohnungen planungsrechtlich zulässig - unabhängig von der Gliederung und Anordnung der einzelnen Wohnungen. Voraussetzung ist, wie bereits von Ihnen erwähnt, die Einhaltung aller weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans wie u.a. die GRZ / GFZ / Geschossigkeit. Diese Auskunft erfolgt unabhängig von den bauordnungsrechtlichen Belangen, deren Einhaltung weitere Voraussetzung für eine Baugenehmigung darstellt. Freundliche Grüße Harald Lang".