Traumhaftes Baugrundstück im Baugebiet ;Am Kellerberg II in Weihenstephan/Hohenthann – ideal für den Bau eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen, gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans.
Das voll erschlossene Grundstück nach BauGB beeindruckt durch seine idyllische, nach Süden ausgerichtete Lage am Rande des Baugebiets. Ein besonderes Highlight sind die angrenzenden Flächen: Wiesen und ein kleines Waldstück mit einem Bestand an Laubbäumen sorgen für eine unvergleichliche, naturnahe Atmosphäre.
Weihenstephan ist ein idyllischer Ortsteil der Gemeinde Hohenthann im niederbayerischen Landkreis Landshut. Die Lage zeichnet sich durch ihre ruhige, ländliche Umgebung aus, eingebettet in die sanfte Hügellandschaft Niederbayerns.
Hohenthann liegt etwa 15 Kilometer nordöstlich von Landshut und bietet eine ideale Kombination aus naturnahem Wohnen und guter Anbindung an die Stadt. Weihenstephan selbst ist ein ruhiger und beschaulicher Ort, der durch seine malerische Umgebung besticht. Die Region ist geprägt von Wiesen, Feldern und Wäldern, die sich perfekt für Spaziergänge, Wanderungen oder andere Freizeitaktivitäten in der Natur eignen.
Trotz der ländlichen Lage sind wichtige Verkehrsanbindungen und städtische Infrastrukturen gut erreichbar. Die Autobahn A92 bietet eine schnelle Verbindung nach München und Deggendorf, und Landshut als nächstgelegene Stadt bietet umfassende Einkaufs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten.
Weihenstephan in Hohenthann ist somit ein idealer Wohnort für alle, die Ruhe und Natur genießen, ohne auf die Vorzüge der städtischen Nähe verzichten zu müssen.
Sonstiges
Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass sich der Käufer beim Kauf des Objekts dazu verpflichtet, für unsere Tätigkeit eine Vermittlungs-/Nachweisgebühr in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 19%) nach Notarvertrag zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage.
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Gemäß §2 Abs.1 Nr.10; § 3; und §4 Abs. 6 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit 2014 verpflichtet, vor einer Objektbesichtigung oder Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen, den oder die Kaufinteressent zu identifizieren. Das bedeutet, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten zulegen.
Zur Identifizierung ist Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde nachzuweisen Des Weiteren ist von uns zu klären, ob der Interessent im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Interessent sind Sie verpflichtet, uns den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG) Geldwäschegesetz.
Diesbezüglich bitten wir um Übergabe einer lesbaren Ausweiskopie (Vor-und Rückseite) und bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) vor einem gemeinsamen Besichtigungstermin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Stichworte
Bebaubarkeit: Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit