Traumhaftes Gartenhaus mit toller Ausstattung

09427 Ehrenfriedersdorf

12.999,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
40 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
09427 Ehrenfriedersdorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Haus
Zimmer
2
Grundstück
400 m2
Wohnfläche
40 m2
Immobilienwert
Online-ID
676eb919-6b8e-4e5d-9687-5a5f20b71e6e
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
12.999,00 €

Bei dem einstöckigen Bungalow mit vorgebauten Wintergartenbereich handelt es sich um eine wunderbar praktische Freizeitimmobilie. Das Objekt kann sofort ohne weitere Investition genutzt werden. Auch das dazugehörige Grundstück lässt durch seine Großzügigkeit keine Wünsche offen. Ob Blumenstauden, Hochbeete für die Gemüsezucht oder Platz für die Kinder zum Spielen: Auf 400 Quadratmetern ist alles möglich.

Genießen Sie dieses wunderschöne und ruhig gelegene Freizeitgrundstück und die umgebende Natur.

Es handelt sich um ein Pachtgrundstück!

Ausstattung

In den letzten Jahren wurde viel investiert, so wurden zum Beispiel die Küche und das WC 2019 neu eingebaut, der Hauswasserautomat 2020 ersetzt, Rollläden angebracht und das Dach gedeckt. Rechnungen liegen vor und werden mit übergeben. Das Inventar mitsamt Geräten ist im Preis inbegriffen. Auch sämtliches Werkzeug und die Gartengeräte können übernommen werden.

Lage

Die Immobilie liegt am Rande von Ehrenfriedersdorf. In der Nähe gibt es verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Cafés, einen Arzt und ein Restaurant. Auch Schuhläden, Friseure, Blumenläden, eine Apotheke und ein Tierarzt sind ganz in der Nähe. Einige Museen, zahlreiche Erholungs- und Sportmöglichkeiten (u. a. eine Grün- und Parkanlage) und interessante Ausgehmöglichkeiten erreichen Sie schließlich ebenfalls im größeren Umkreis.

Sonstiges

Sonstiges Achtung! Da die Frage nach dem ganzjährigen Wohnen bereits mehrfach aufkam, hier die Antwort vom Bauamt:

"Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass dieses Grundstück als bauordnungsrechtlich als Erholungsgrundstück eingeordnet ist. Eine Umwandlung in Wohnbauland ist - auch perspektivisch - nicht vorgesehen. Zur Nutzung als Dauerwohnsitz wäre die Erteilung einer Hausnummer erforderlich, dies ist jedoch generell bei Erholungsgrundstücken (bebaut mit Bungalow / Gartenhaus) nicht zulässig.

Auch wenn Sie einen "Antrag auf Vorbescheid" bzw. Bauantrag für die Umnutzung des Bungalows zu Wohnzwecken stellen würden, würde dieser nicht zugestimmt, da sich der Bungalow nach § 35 BauGB im Außenbereich befindet."

DAUERWOHNSITZ NICHT MÖGLICH. BITTE BEACHTEN!!!