Über den Dächern von Rohlstorf in Ostholstein

23821 Rohlstorf

239.500,00 €
Kaufpreis
4
Zimmer
99,13 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
23821 Rohlstorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Haus
Zimmer
4
Grundstück
1.084 m2
Wohnfläche
99,13 m2
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
fe9cc850-fa88-44bc-954e-afa63d998bdd
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
239.500,00 €
provisionsfrei
Bad mit
Fenster, Dusche
Einbauküche
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
Baujahr
1980
Heizungsart
Etagenheizung
Kfz-Stellplatz
2
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

Das Objekt befindet sich direkt oberhalb der Hauptstraße, etwas höher gelegen gegenüber vom See in Rohlstorf. Sie haben auf dem traumhaft großen Grundstück jede Möglichkeit Ihren Fantasien zur Garten- und Freizeitgestaltung freien Lauf zu lassen. Das Grundstück mit Gebäude liegt auf der Einfahrtseite als hintere Bebauung. Somit gut durch die Einfahrt erreichbar, aber dennoch viel Privatsphäre.
Auf dem Grundstück befinden sich noch 2 überdachte KFZ Stellplätze.

Ausstattung

Das Objekt ist aus dem Baujahr 1980, somit steht es noch sehr gut und solide da.
Es gibt einen Modernisierungsbedarf, den wir in unserer Preisfindung auch mit eingerechnet haben.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.

Lage

Die Gemeinde Rohlstorf liegt am Wardersee.
Sehr gut erreichbar über die Bundesstraße 432.
Bad Segeberg befindet sich in unmittelbarer Nähe sowie die Stadt Lübeck und die Ostseeküste ist ca. 30 km entfernt.
Diese herrliche Gemeinde ist umgeben von Wanderwäldern am Wardersee und Klüthsee.
Am See bietet Rohlstorf zahlreiche Freizeitaktivitäten an, wie Z.B. Angeln, Schwimmen, Wandern, Rudern und Radwandern.
Kindergärten und Grundschulen sind in unmittelbarem Umkreis.
Rohlstorf ist erreichbar durch die direkten Verkehrsanbindungen A21, A20 und B206. Bad Segeberg, Lübeck, Kiel und Hamburg

Sonstiges

Sonstiges WICHTIG:
Generell werden keine telefonische Erstauskünfte zum Verkaufsobjekt erteilt. Bitte ordern Sie daher zunächst unser Exposé unter Angabe Ihres vollständigen Vor- und Zunamens, Ihrer Meldeadresse sowie Ihrer gültigen Telefonnummer auf der jeweiligen Internetplattform an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gegenüber den Eigentümern dieser Immobilie vertraglich verpflichtet sind, einen lückenlosen Nachweis in Bezug auf die Weitergabe der Objektinformationen zu erbringen.

Hinweise zum Geldwäschegesetz!
Sie sind an dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie sich, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Der Grund sind die Regelungen des Geldwäschegesetzes.
Sollten Sie bei der Immobiliensuche oder dem Immobilienverkauf in diese Situation kommen, dann hat Ihr Immobilienmakler ALLES richtig gemacht.

Warum fragen wir als Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis?:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG):
Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen. Stichworte TV: Kabelanschluss, Sat-Anschluss Sonstiges: Keller als Wohnraum nutzbar