Hinweise zur Erbbaurechtsvergabe im Zweitbieterverfahren (Zweitgebot) Die Vergabe erfolgt nicht automatisch an das höchste Gebot, sondern anhand eines transparenten Verfahrens, bei dem das zweithöchste Gebot maßgeblich ist. So funktioniert es: 1. Jeder Interessent gibt sein Gebot ab. 2. Der Höchstbietende erhält das Erbbaurecht – aber zum Preis des zweithöchsten Gebots. Dieses Verfahren stellt sicher, dass das Verfahren fair und transparent bleibt. Das Mindestgebot für den monatlichen Erbbauzins beträgt 348,40 Euro. Der Erbbauzins ist kein Festbetrag. Alle 5 Jahre wird der Erbbauzins neu festgesetzt, wenn sich der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes um mehr als 5 Prozent gegenüber der letzten Erbbauzinsfestlegung geändert hat. Steigt oder fällt der Verbraucherpreisindex ist der Erbbauzins anzupassen. Bei Abgabe eines Angebotes ist die Bonität mittels Vermögens- oder aktuellen Einkommensnachweisen von mindestens 3 Monaten und eine einfache Schufa Auskunft einzureichen. Die Gemeinde ist in der Angebotsannahme frei und zur Zuschlagserteilung zur Vergabe des Erbbaurechts nicht verpflichtet. Alle Angaben zur Bebauung dienen ausschließlich zur Information und begründen keinen Rechtsanspruch im Hinblick auf das Baugenehmigungsverfahren. Vertragsnebenkosten (Notar-, Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer) sind vom künftigen Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Im Erbbaurechtsvertrag wird kein Ankaufsrecht für das Grundstück vereinbart. Der Erbbaurechtsvertrag wird für die Dauer von 99 Jahren geschlossen und mit einer Bauverpflichtung versehen, die innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsabschluss zu erfüllen ist.
Goethestraße 31 in Fredersdorf-Vogelsdorf Fredersdorf - Flur 12 Flurstück 789 - Fläche: 536 m² Grundbuchblatt 4162
Bebaubarkeit / zulässige Nutzung Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Möglich ist die Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Die Vergabe erfolgt zur Wohnbebauung, eine gewerbliche Bebauung/Nutzung ist ausgeschlossen. Erschließung Das unbebaute Grundstück ist verkehrs- und versorgungstechnisch als erschlossen anzusehen. Wasser, Gas und Strom liegen am Grundstück an. Glasfaser ist verfügbar. Nächste Einkaufsmöglichkeit / Schule / Kita fußläufig erreichbar. Ihr Gebot ist schriftlich bis zum 28.02.2025 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Vergabe des Erbbaurechts Goethestraße 31 – Nicht öffnen!“ – an die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, Poststelle, Lindenallee 3 in 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf einzusenden. Verspätet eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Es gilt das Datum des Poststempels. Zu Fragen zum Grundstück und zum Gebotsverfahren: Frau Starke: Tel. 033439/835-261 Zu Fragen der Bebaubarkeit: Frau Thiele: Tel. 033439/835-322 Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Verwaltung geschlossen. Ab Donnerstag, den 2. Januar sind wir wieder für Sie da.