Der zu Hollenstedt gehörende Ortsteil Ochtmannsbruch liegt in absoluter
Natur-Alleinlage dennoch äußerst zentral und in direkter Nähe von Nahversorgern wie Bäcker und Discountern in Hollenstedt.
Hier liegt auch die zentrale Samtgemeindeverwaltung.
In nur wenigen Minuten erreichen Sie Bushaltestellen von denen Sie Anschluß sowohl Richtung Buxtehude/Neu Wulmstorf (S-Bahn) und Richtung Buchholz haben. Auch nach Tostedt sind es nur wenige Kilometer.
In Ochtmannsbruch genießen Sie als Besucher in einem Café die idyllisch zauberhafte Lage dieses Ortes, als Einwohner geht hier noch viel mehr.
Wald und Flur laden z.B. Pferdeliebhaber ein, eine Reithalle im Ort könnte wohl mit genutzt werden, alte Obstsorten werden hier angebaut und so sicher für die Zukunft verwahrt. Traumhafte Reit-, Forst- und Wanderwege des Estetals stellen alle Schalter auf Entspannung und frische Luft überrascht jeden Städter.
Der direkte und am Südrand des Ortes Hollenstedt gelegene Autobahnanschluss zur BAB A1 bietet Ihnen einen schnellen Zugang zum Fernstraßennetz.
Die Natur ist in Hollenstedt und Ochtmannsbruch trotz top Verkehrsanbindung stets Ihr direkter Nachbar und bietet vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Schutzgebiete und der Flußlauf der Este werden Naturliebhaber begeistern.
Das Objekt:
Resthof - Einfamilienhaus - Baugrundstück - Natur pur - auf geht´s...
Wohnfläche: ca. 124 m²
nicht unterkellert
Zimmer: 3
Bäder: ein Wannen- und zwei Duschbäder, ein Gäste WC
Baujahr: ca. 1930, Um- und Ausbau 1968, Stallbau und separater Garagenbau aus ca. 1960/1970, beide neu eingedeckt
Grundstück: ca. 5.543 m² - Eigenland
Keine Heizung im Haus - offen für alle Energieformen
Glasfaseranschluss liegt im Haus
ggf. Neubau von EFH oder 2x DHH möglich
Resthof, Einfamilienhaus oder Baugrundstück mit Abbruchbestand...
Entdecken Sie die Möglichkeiten Ihrer Kreativität.
Das hier von uns angebotene Ensemble auf einem traumhaften Grundstück von über einem halben Hektar, mit unverbaubarer Blicklage, besteht aus einem Stallgebäude, einem Garagenbau und dem Wohnhaus nebst Erweiterungsanbau.
Alle drei Gebäude haben ihren eigenen Charme und bieten unterschiedlichen Interessen unterschiedliche Möglichkeiten.
Es wäre auch eine totale Räumung des Grundstückes möglich um den eigenen Traum von einem neuen Einfamilienhaus oder gar von zwei Doppelhaushälften zu verwirklichen. Die ca. 47 m Straßenfront lassen ausreichend Platz für diese Möglichkeit.
Alle Gebäude wurden in klassischer Klinkerbauweise oder verputzt und ohne Keller erstellt, die Dächer des Stalls und der Garage erst vor wenigen Jahren erneuert.
Im Erdgeschoß des Wohngebäudes befinden sich die Küche, ein Gäste WC,
ein Duschbad, ein Waschmaschinenraum, ein Wohn- und Esszimmer (Anbau)
und ein weiteres Zimmer für Büro oder Gäste.
Das Wohn- und Esszimmer mit Kaminanschluss ist mit Stäbchenparkett belegt,
eine heutzutage nur durch Könner zu erbringende Handwerksleistung.
Im Obergeschoss befinden sich ein Duschbad mit WC, das große Schlafzimmer des Anbaus und ein unausgebauter Dachbereich.
Die nach Süden ausgerichtete Terrasse ist vollkommen abgeschirmt.
Dahinter eröffnet sich das traumhafte Grundstück mit Weitblick und zwei kleinen angelegten Fischteichen. Die ganze Schönheit dieses Grundstückes wird sichtbar.
Pflichtangabe gem. GEG:
- Baujahr/Umbauten Gebäude: ca. 1930, Um- und Ausbau 1968, Stallbau und separater Garagenbau aus ca. 1960/1970, beide neu eingedeckt
- Baujahr Anlagentechnik: Heizungsanlage wurde entfernt (Elektro)
- Energieträger: -
- Energieausweistyp: Energieausweis nicht erforderlich
Es handelt sich um Gebäude ohne Heizungsanlage.
Das Objekt ist somit von der Gestellung eines Energieausweises befreit.
Weitere Hinweise:
GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV,
wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021.
Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt,
ab dem 01.05.2021 dann nach GEG.
Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich!
Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig.
Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.
Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant.
Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.
Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben.
Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Stichworte
Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit