Verkauf eines Zweifamilienhauses, ca. 200 m² Wohnfläche, 9 Zimmer, ca. 1.159 m² Grundstück Eigenland in 21217 Seevetal-Hörsten

21217 Seevetal

485.000,00 €
Kaufpreis
200 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
21217 Seevetal
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Mehrfamilienhaus
Grundstück
1.159 m2
Wohnfläche
200 m2
Etagenanzahl
2
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
e2853b55-a164-44e6-8ac1-59c8a5f10743
Kauf­preis
485.000,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
ja
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Parkmöglichkeit
unterkellert
Garage
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
254.6 kWhm2a
Gültig bis
2033-06-28
Aus­stell­datum
29.06.2023
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1964
Baujahr laut Energieausweis
1997
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
3
Parkmöglichkeiten insgesamt
3

Lage

Seevetal-Hörsten ist ein malerisches Dorf in der Nähe von Meckelfeld, das für seine ruhige und idyllische Lage bekannt ist. Umgeben von grünen Wiesen und Feldern bietet Ihnen dieser Ort eine entspannte Atmosphäre und eine naturnahe Umgebung.
Diese lädt zu Spaziergängen und Fahrradtouren ein und bietet viele Möglichkeiten die Schönheit der Landschaft zu genießen.

Der nahegelegene Ort Meckelfeld bietet eine sehr umfängliche und gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Kitas und sämtliche Schulformen.

Sämtliche Fernstraßenanbindungen der BAB 1 und 7 sind schnell von Meckelfell/Hörsten erreichbar. Ob Hamburg oder Lüneburg, Buchholz i.d.N oder auch Richtung Hannover, hier wohnen Sie zentral und gut angebunden. Gleiches gilt für die Verbindungen des Nah- und Fernverkehrs via Bahn und Bus.

Hörsten ist ein wunderbarer Ort für Menschen, die die Schönheit der Natur und die Vorzüge eines ruhigen Lebensstils schätzen, aber dennoch die Annehmlichkeiten der Stadt in der Nähe haben möchten.

Sonstiges

Das Objekt: Wohnfläche: ca. 200 m² zzgl. Nutzfläche im Keller
Zwei Wohneinheiten
Zimmer: 5 in der EG Wohnung zzgl. Wintergarten, 4 in der vermieteten OG Wohnung
Baujahr: 1964, neues Dach
Grundstück: ca. 1.159 m² - Eigenland
Doppel-Garage und ein separater Aussenstellplatz

Das als Massivhaus erstellte und mit gelber Klinkerfassade versehene Gebäude wurde Mitte der Sechzigerjahre mit einem halb aufragenden Keller errichtet und schon damals als Zweifamilienhaus konzipiert.
Die Abgrenzung im Eingangsbereich ist bereits bei der Erstellung eindeutig erfolgt. Der Kellerzugang ist ebenfalls von hier aus und auch von Außen möglich.

Die Erdgeschosswohnung umfasst fünf Räume, einen Garten- und Terrassenzugang, dazu ein innenliegendes Bad und ein Gäste WC sowie Küche und den zum Garten angebauten Wintergarten.

Die etwa 80 m² große und seit den 1960er Jahren an einen Familienangehörigen vermietete Obergeschosswohnung umfasst vier Räume, ein Bad und verfügt über einen überdachten Balkon zur Gartenseite.
Direkt vor dem Objekt anschließend befindet sich eine Doppelgarage und ein weiterer Stellplatz.

Die nähere Umgebung des Objektes besticht durch absolute Natur, und bietet umfangreiche Freizeitmöglichkeiten wie Fahrradfahren, Spazieren, Wildbeobachtung oder Schwimmen im fußläufig entfernten See im Großen Moor, mit Strandbereich.
Pflichtangabe gem. GEG: - Baujahr Gebäude: 1964
- Baujahr Anlagentechnik: 1997
- Energieträger: Heizöl EL
- Energieausweistyp: Energiebedarfsausweis
- Energieverbrauchskennwert: 254,6 kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse: H

GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV,
wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021.
Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt, ab dem 01.05.2021 dann nach GEG.
Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich!
Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig.
Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.

Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant.
Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.

Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben.
Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Stichworte Sonstiges/Wohnen: Dachboden, Hobbyraum