Die 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im Dachgeschoss (4. Etage) des 1992 erbauten Mehrfamilienhauses.
Die Wohnung bietet einen Wohn-/Schlafraum mit offener Küche, ein Badezimmer mit Dusche und WC, einen Balkon sowie einen kleinen Flur mit Garderobenbereich.
Die Wohnung ist aktuell für 400,- € Kaltmiete vermietet!
Die geplanten umlegbaren Nebenkosten belaufen sich auf ca. 145,- € und die nicht-umlegbaren Kosten auf ca. 36,- €!
Die Küche wird mitverkauft und ist im Kaufpreis bereits inbegriffen.
Der PKW-Stellplatz vor der Haustüre wird für 5.000,- € verkauft.
HINWEIS: Wir arbeiten grundlegend OHNE Bieterverfahren!
Die Wohnanlage befindet sich am Ortsrand von Kehl/Sundheim.
In direkter Nähe finden Sie einen Supermarkt sowie einen Kindergarten!
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie alle Arten von Schulden finden Sie in Kehl.
zur A5 bei Appenweier sind es ca. 20 Fahrminuten.
Maklerprovision
Es wird eine Maklerprovision in Höhe von 3,57% einschl. MwSt. (aktuell 19%) berechnet. Die Provision ist mit dem Datum des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
Sonstiges
HINWEIS: Wir arbeiten grundlegend OHNE Bieterverfahren!
Korrektheit der Angaben
Ich weise darauf hin, dass die im Exposé genannten Informationen und Angaben zum Objekt ausdrücklich unverbindlich sind und nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Für die im Exposé genannten Angaben bin ich auf die Auskünfte des Verkäufers/Vermieters/Verwalters/Auftraggebers etc. angewiesen. Diese an mich übermittelten Angaben sind nicht zwangsläufig durch mich auf Richtigkeit hin überprüft worden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehme ich daher nicht!
Es obliegt jedem meiner Kunden, die Angaben selbst auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und es steht jedem frei auf eigene Rechnung einen entsprechenden Sachverständigen zu beauftragen.
Ich weiße darauf hin, dass ich als Immobilienmakler KEIN Sachverständiger bin.
Als Rechtsgrundlage gilt alleine der notariell abgeschlossen Kaufvertrag oder der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag.
Geldwäschegesetz
Gemäß §2 Abs. 1 Nr. 14 und §10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) ist Kienle Immobilien - Thomas Kienle Einzelunternehmung, Winkel 7, 77654 Offenburg als Immobilienmakler dazu verpflichtet, bereits bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung die Identität der Vertragspartner festzustellen, zu prüfen, zu dokumentieren und zu archivieren. Hierzu bringen Sie zum Besichtigungstermin bitte immer ein gültiges, amtliches Ausweisdokument mit.