Die derzeit vermietete 3-Zimmer-ETW befindet sich im 2.OG eines 1957 errichteten Mehrfamilienhauses mit insgesamt acht Wohneinheiten. Die Wohnfläche von ca. 62,06 m² erstreckt sich über drei helle Zimmer, eine Diele mit Abstellschrank, eine Küche mit Spüle und Ceranfeld (im KP enthalten), Tageslicht-Wannenbad und einen Balkon mit Blick in den großen Gemeinschaftsgarten. Der Eigentumswohnung ist ein PW-Außenstellplatz zugehörig, der bereits mit einem Wert von EUR 15.000-im Kaufpreis enthalten ist. Im Kellergeschoss befinden sich weiterhin ein Kellerraum und eine hausgemeinschaftlich nutzbare Waschküche. Hier können Waschmaschine und Trockner gegen Gebühr genutzt werden. Die Nähe zum Mülheimer Zentrum und die gute Verkehrsanbindung bieten u.a. Studenten, oder Jungfamilien optimale Voraussetzungen, auch ohne Auto schnell ans Ziel zu gelangen.
Die Immobilie generiert durch das aktuelle Mietverhältnis eine jährliche Nettomiete von EUR 7.560,00, was sich aus der derzeitig aktuellen Monats-Nettokaltmiete von EUR 630,00 (zuzüglich Neben- und Heizkosten) ergibt
Technische Daten:
Energieausweis: liegt als Bedarfsausweis vor * Kennwert: 106,0 kWh/(m²a) * Effizienzklasse: D * Warmwasser enthalten: ja * Befeuerungsart: Gas * Heizung: Gasetagenheizung (Fa. Junckers) * Wärmeabgabe: Heizkörper * Baujahr Gebäude: 1957 * Fassade: Verputz - farbig * Dach: Flachdach * Balkon: in S/W - Lage * Gemeinschaftsgarten: großer Gemeinschaftsgarten mit Spielfläche * Wohneinheiten Haus: 8 * Wohneinheiten gesamte Anlage: 42 * Eigentümergemeinschaft gesamt: 42 * Etage ETW: 2. OG * Wohnfläche ETW: ca. 62,06 m² * Zimmer ETW: 3 * Keller: 1 * Waschküche: mit Waschmaschine + Trockner gegen Gebühr zur hausgemeinschaftlichen Nutzung * PKW: 1 Stellplatz - bereits mit EUR 15.000-im Kaufpreis enthalten * Vermietung: die ETW ist derzeit für EUR 630,00/Monat zuzüglich Neben- + Heizkosten vermietet * Hausgeld: derzeit EUR 274,80 inklusive Hausverwaltung, Gartenpflege, Instandhaltungsrücklage etc. * Heizkosten: sind nicht im Hausgeld enthalten (Etagenheizung) und werden direkt mit dem jeweiligen Energieversorger abgerechnet *
Ausstattung:
Fenster: Kunststoff - weiß * Isolierverglasung * Böden: in den allen Räumen Laminat - Eicheoptik * Innenwände: Raufasertapete - weiß gestrichen * Innentüren: weiß * Bad: mit Fenster (Milchglas) * Wandfliesen - weiß * Bodenfliesen - anthrazit * Wanne * Waschbecken * Hänge-WC * Handtuchhalterheizung * Sanitäranlagen - weiß
Über die Jahrhundertwende war die mittelalterliche Stadt Mülheim am rechten Rheinufer gelegen, der städtische Gegenpart zur linksrheinischen Römerstadt. Die Wohngebäude wurden während der Gründerzeit in geschlossener Bauweise angeordnet. Heute noch sind vereinzelte, reichverzierte Fassaden erhalten. Entlang der Mülheimer Freiheit stehen Barockhäuser aus dem 18´ten und 19´ten Jahrhundert. Verkehrsanbindung: DB 31,27, S-6, S-11 ( BF Mülheim), Stadtbahn 4, 13, 15 und 16 ( Wiener Platz Mülheim), Bus 152, 153, 159, 250, 260, 434
Besichtigung Um sich von diesem Objekt und seinen Vorzügen ein genaues Bild zu machen, stehen wir Ihnen gerne mit einem Besichtigungstermin zur Verfügung. AGB Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Kommt durch unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande, so ist Käuferprovision von 2,38 % incl. 19 % MwSt. verdient und fällig bei notariellem Kaufvertragsabschluss. In dem Maklervertrag mit dem Verkäufer wurde die gleiche Provision auch mit dem Verkäufer vereinbart. Wir sind bemüht alle Angaben vollständig und richtig zu übermitteln, da wir uns hierbei jedoch auf die Information des Verkäufers stützen müssen, übernehmen wir dafür keine Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Anfragen mit vollständiger Adresse bearbeitet werden können. Optimal wäre, wenn Sie -zwecks Kontaktaufnahmen/Terminvereinbarung- eine Telefonnummer angeben, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.Durch Absenden Ihrer E-Mail-Anfrage an ImmoComopass e.K. gestatten Sie ausdrücklich die Datenspeicherung innerhalb unseres Unternehmens und die telefonische Kontaktaufnahme zwecks Terminabsprache/Beratung Somit gilt das Anrufverbot als aufgehoben, sofern von Ihnen diesbezüglich kein Widerspruch erfolgt ist.