vermietete Erdgeschosswohnung ZU VERKAUFEN!

04610 Meuselwitz

55.000,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
47 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
04610 Meuselwitz
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
47 m2
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
91fea406-32e9-4a5a-94bd-5d9d74798802
Kauf­preis
55.000,00 €
Bad mit
Wanne
unterkellert
teilweise
unterkellert
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
164 kWhm2a (inkl. Warmwasser)
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1886
Baujahr laut Energieausweis
1886
Heizungsart
Zentralheizung

2 Raum EG Wohnung, vermietet, Tageslichtbad mit Wanne, Küche im Wohnbereich integriert, Laminatfußböden

Mieteinnahmen jährlich: 2820,00 €

Lage

Meuselwitz ist nach Altenburg und Schmölln die drittgrößte Stadt im thüringischen Landkreis Altenburger Land sowie die flächengrößte Kommune des Landkreises. Sie liegt im Dreiländereck mit Sachsen und Sachsen-Anhalt am Südrand der Leipziger Tieflandsbucht zwischen Altenburg im Südosten und Zeitz im Nordwesten sowie Gera im Südwesten und Leipzig im Nordosten.

Sonstiges

Sonstiges Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken, Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die Grundrissgrafiken nicht immer maßstabsgetreu sind.
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Als Verkaufsmakler sind Immobilienmakler daher verpflichtet, sich die Personalausweise beider Parteien des Kaufvertrags, also vom Käufer und vom Verkäufer, zeigen zu lassen und vollständige Kopien der Dokumente anzufertigen oder sie vollständig optisch digital zu erfassen. Das Abschreiben oder die reine Erfassung im Rahmen eines Dokumentationsbogens genügen alleine nicht. (Wird der neue Personalausweis kopiert, sind die sechsstellige Nummer und die Unterschrift (Vorderseite) sowie die Augenfarbe und Körpergröße (Rückseite) grundsätzlich zu schwärzen.) Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob seine Kunden im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln. Ist letzteres der Fall, muss der wirtschaftlich Berechtigte ermittelt und identifiziert werden. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Erfassung vorzulegen.