Langlebig, verlässlich, unaufdringlich, qualitätvoll - alte Werte kommen nie aus der Mode. Und darum prägen sie auch die Ausstattung der Wohnungen in der Leibnizstraße. Die soliden, bodentiefen Fenster schaffen helle, lichtdurchflutete Räume. Warme Holzböden und die hochwertig ausgestatteten Bäder in den modernisierten Wohnungen sorgen dafür, dass man sich rundum wohl fühlt. Es ist ein gutes Gefühl, alles vor der Türe zu haben. Noch besser ist es, sie einfach zu schließen und Zuhause zu sein. Die gut geschnittenen Wohnungen zwischen 62 und 121 Quadratmetern mit ihren hellen Räumen und bodentiefen Fenstern sind ideale Rückzugsorte, die allen Komfort eines modernen Hauses bieten. Mit seiner Fassade fügt sich das siebenstöckige Wohn- und Geschäftshaus mit Dachgeschoss-Penthouse harmonisch in sein Umfeld ein. Wintergärten oder Balkone, zwei Aufzüge und hauseigene Tiefgaragenstellplätze tragen zusätzlich dazu bei, dass die Leibnizstraße 77-78 ein ideales Investment ist.
Die hier angebotene 2-Zimmer Wohnung liegt im 5.OG des gepflegten Hauses und ist derzeit vermietet. Sie verfügt über einen großzügigen Wohn- und Küchenbereich, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer. Auf ca. 63 qm bietet die Wohnung ein angenehmes Wohnambiente für Paare.
Viel Grün, gewachsene Qualität und ein vielfältiges urbanes Angebot machen seit jeher den besonderen Charme von Charlottenburg aus. Edel: der berühmte Kurfürstendamm mit seinen Luxusbrands, Restaurants und Cafés. Cool: die Kantstraße mit ihren angesagten Bars und hippen Szenerestaurants. Ganz entspannt: der Wochenmarkt am Karl-August-Platz um die Ecke.
Sonstiges
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Mit Wirkung zum 23.12.2020 sind die gesetzlichen Neuregelungen zur Aufteilung der Maklercourtage zwischen Eigentümer und Kaufinteressenten ("Parteien") in Kraft getreten. Nach diesen zahlen die Parteien nunmehr grundsätzlich eine Courtage in identischer Höhe von jeweils 3 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die übrigen Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten) trägt der Käufer.
Weiterhin bestimmen die gesetzlichen Neuregelungen für den Abschluss des Maklervertrages die Textform, sodass es einer Verschriftlichung der Beauftragung des Maklers bedarf. Dieses Erfordernis ist auch bei einer elektronischen Verschriftlichung (z.B. per E-Mail) gewahrt.