Das bebaute Grundstuck befindet sich in der Nähe des Großen Kolpiner See, der Gemeinde Reichenwalde, östlich der Landestraße L 361, in ruhiger Ortslage.
Öffentliche Verkehrsmittel sind fußläufig gut zu erreichen.
Erschließung
Das Grundstuck ist ortsüblich erschlossen. Der Anliegerweg ist unbefestigt ohne angrenzenden Gehweg. In der Straße befinden sich sämtliche Medien, Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung ist vorhanden.
Bauliche Nutzung
Das Erholungsgrundstück ist mit einem Bungalow bebaut und verfügt über ein Wohnraum und separaten Schlafraum, Küche, Bad mit WC und ist teilweise unterkellert.
Das derzeitige Mobiliar wäre mit dem Vorpächter verhandelbar.
Infrastruktur
Entfernung zum:
Ortszentrum ca. 0,5 km
Autobahnanschluss BAB 12 ca. 10 km
Flughafen Berlin-Schonefeld ca. 55 km
Mindestgebot zum Pachtzins
Mindestgebot zum Pachtzins: 3.012,00 €/Jahr zzgl. Nebenkosten
Kaution: 1.000,00 €
Die Gebote sind betragsmäßig fest beziffert abzugeben. Der Bieter hat anzugeben, wie lange er sich an sein Gebot gebunden hält.
Die Gemeinde Reichenwalde ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei.
Die Gebote müssen spätestens bis zum 29. November 2024, 10.00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ,, Gebot zur Grundstücksausschreibung Wanderweg 15, in 15526 Reichenwalde OT Kolpin - ,,bitte nicht öffnen";
beim Amt Scharmutzelsee, Fachgruppe Bau- und Liegenschaftsamt, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, eingegangen sein.
Die Angebotseröffnung erfolgt am 09.12.2024 um 10.00 Uhr im Beisein der Bieter.
Kontakt für Nachfragen
Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Tel.: 033631/45153 Frau Dähn
(daehn@amt-scharmuetzelsee) und
033631/45154 Herr Radtke
([email protected])
Fax. 033631 45 14
Stichworte
Erwerbsart: Pacht