Dieses ehemalige Kaufhaus in Bitterfeld wurde in jüngster Vergangenheit mit einer neuen Heizungsanlage, einem Außenanstrich und modernen Fenstern gestaltet.
Je nach Gewerbeart ist auch eine kontrollierte Be- und Endlüftung möglich. Innerhalb des Gebäudes befinden sich 5 Volletagen mit jeweils ca. 1000 m² Nutzfläche. Die aktuell offenen Räumlichkeiten bieten viel Gestaltungsmöglichkeiten und sind ab dem 1. m² teilbar.
Denkbar sind sämtliche Gewerbearten für die Anmietung, wie z.B. ganz klassische Büros, spezialisierte Arztpraxen verbunden mit Therapiezentrum und Fitnessstudio oder auch Betriebe mit logistischen Prozessen. Fragen Sie an und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Bereits vermietet sind die ersten beiden Etagen als Lager und Büroflächen.
Das Gebäude verfügt über Schwerlast-Decken. Des Weiteren befinden sich dort zwei Treppenhäuser sowie ein Fahrstuhl und ein Lastenaufzug. Dort gibt es keine tragenden Innenwände.
Bitterfeld-Wolfen als große Stadt hat ca. 42000 Einwohner und ist damit die viertgrößte Stadt in Sachsen-Anhalt. Zwischen den größeren Städten Halle, Leipzig und Dessau-Roßlau liegend, zählt der Industrie- und Chemiestandort Bitterfeld-Wolfen zu dem größten Mitteldeutschlands und ist somit einer der Hauptarbeitgeber für die anliegende und hinzuziehende Bevölkerung und ist auch immer wieder interessant für Großinvestoren aus der ganzen Welt.
Der Flughafen Halle-Leipzig ist ca. 25 km entfernt.
Für die Autobahn 9 - Berlin-Münchnen - gibt es zwei direkte Anbindungen und auch die Autobahn 14 - Dresden-Magdeburg ist innerhalb 20 min. mit dem PKW zu erreichen.
Der Bitterfelder Marktplatz oder auch der Bahnhof, sowie weitere öffentliche Verkehrsmittel sind zu Fuß zeitnah zu erreichen.
Sonstiges
Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben zum Objekt wird nicht garantiert, da diese Angaben von Dritten und / oder dem Eigentümer bzw. der Verwaltung stammen.
Telefonische Erreichbarkeit:
von Mo -Fr von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hinweis: Fehlende Angaben zum Energieausweis gemäß Energiesparverordnung 2014 (EnEV) begründen sich durch Nichtangabepflicht bei Denkmalschutzobjekten, Objekten in der Zwangsversteigerung, Grundstücken, nichtbeheizbaren Immobilien oder wurden bisher trotz Aufforderung gegenüber dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
Stichworte
Büroteilfläche: 1,00 m², modernisiert: 2018