Die Büro-/ Gewerberäume befinden sich im 1. OG eines Gewerbeobjektes. Die Fläche beträgt ca. 305 m² und unterteilt sich im jetzigen Zustand in 7 großzügige Büroräume, 1. Lagerrraum, einer Pantry, einem Abstellraum und zwei WC´s, in Herren und Damen WC unterteilt. Die Fußböden sind mit Holz und Teppich belegt. Die Deckenhöhe dieser Räumlichkeiten beträgt 3,30 m. Kabel und Glasfaser Anschlüsse sind vorhanden. Es können 2 Stellplätze ( je 40,00 Euro) angemietet werden.
Die hier angebotene Büro-/Gewerbefläche befindet sich im Gewerbehof der Kemmschen Keksfabrik. Die Lage ist sehr zentral, aber durch die Hinterhoflage ruhig gelegen. Der beliebte Stadtteil Lokstedt bietet eine hervorragende Infrastruktur. Mit diversen Buslinien erreichen Sie in wenigen Fahrminuten bequem das Univiertel, das Centrum, Eppendorf oder den Niendorfer Marktplatz. Eine sehr gute Verkehrsanbindung besteht auch zur A7/A23. Den Flughafen, sowie den Hafen erreichen Sie in ca. 25 Minuten. Das Hamburger Stadtzentrum erreichen Sie in knapp 20 Minuten.
Sonstiges
Nettokaltmiete: 3.050,00 EUR
Nebenkosten: 458,00 EUR
Netto-WM: 3.508,00 EUR
zzgl. 19% 666,52 EUR
Bruttomiete: 4.174,52 EUR
Der Index-Mietvertrag wird abgeschlossen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung. Die Besichtigung kann nach Vereinbarung mit unserem Mitarbeiter/Beauftragten erfolgen. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingung zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Courtage in Höhe von 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. auf die Nettokaltmiete (2,38 fach ) ist bei Vertragsabschluss fällig und vom Mieter an MW Immobilien zu zahlen.
Geldwäschegesetz
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die MW Immobilien nach §§1,2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GWG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist erforderlich, dass MW Immobilien die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhält und diese Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt.
Stichworte
Distanz zur Autobahn: 5.00, Distanz vom Zentrum: 6.00