Objektbeschreibung
Eine Rarität in der belebten Fußgängerzone der Königswinterer Altstadt. Die als reines Büro oder Ladengeschäft vielseitig nutzbare Gewerbeeinheit befindet sich im Erdgeschoss eines nach ökologischen Grundsätzen im Jahr 2016 vollständig renovierten und wieder aufgebauten Fachwerkhauses mit historischem Gewölbekeller in bester zentraler Lauflage in der Fußgängerzone.
Vor der fachgerechten Sanierung war das Fachwerkhaus aus dem Jahr 1747 in einem desolaten Zustand. Zunächst wurde das Haus komplett entkernt und einschließlich der beiden Giebelseiten von Grund auf mit der Handwerkskunst von damals stilvoll neu aufgebaut, hochwertig modernisiert und mit modernster IT-Technik ausgestattet. U. a. wurden auch die niedrigen Deckenhöhen 20 bis 30 Zentimeter nach oben gesetzt (neue Deckenhöhe 2,40 m). Es entstand ein vielseitig nutzbares Büro/Ladenlokal, bei dem die Luftqualität und die Gesundheit eine ganz besonders große Rolle spielen. So wurden moderne Ansprüche im Wege einer denkmalgerechten Sanierung stilvoll mit den historischen Vorgaben verbunden. Das Ergebnis ist ein ganz besonderes Ambiente: Genießen Sie den speziellen Charme dieses stilvollen Fachwerkhauses und das gesunde Raumklima ohne Gifte.
Die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig. In den Räumen befand sich bereits Einzelhandel und IT-Dienstleistung/Büro. Für die Gewerbeeinheit ist ebenso eine weitere Nutzung, z.B. Versicherung, Tourismus, denkbar und möglich.
N i c h t i n F r a g e kommt allerdings jedwede Art von gastronomischem Betrieb, ob Schnellimbiss, Bistro, Cafe, Kiosk oder Restaurant oder auch Gewerbe mit erforderlichem Umbaubedarf (z. B. Frisör, Gewerbe mit der Notwendigkeit von Wasseranschluss im Hauptraum).
Über der Gewerbeeinheit befindet sich 1 vermietete Wohneinheit mit rückwärtigem Zugang/Ausgang in die Straße Kleiner Graben.
Raumaufteilung
Hochwertige Gesamtausstattung.
Über der Schaufensterfront (5,00 m) befindet sich eine hochwertige Außenmarkise (Fabrikat Weinor, Wasser und Schmutz abweisend, dunkelgrün), mit Funkmotor und Windsensor.
Die angebotenen Räumlichkeiten im Erdgeschoss (ca. 59 qm) teilen sich wie folgt auf:
- überdachter Windfang (ca. 2,5 qm) mit Sicherheitstür, Eingangsbereich beleuchtet, mit einbezogener bodentiefer Schaufensterfront und hochwertiger Briefkastenanlage (Fabrikat Renz) mit Video-Türsprechstelle
- großer heller Hauptraum/großer Büroraum (ca. 38 qm) mit Sichtfachwerk und weißer Ausfachung, Bodenfliesen (hochwertige original franz. Handform-Cotto, Oberfläche rustikal und glatt, Honig- bis Ziegeltöne), Rauchwarnmelder, Decke mit modernem Beleuchtungskonzept durch 14 deckengleiche hochwertige LED-Einbauleuchten (Fabrikat Prebit, dimmbar, warmweiß 3000k, Glasscheibe mattiert), LAN-Verkabelung Cat7, 2 Videokameras zur Raumüberwachung
- Büroraum klein (ca. 15 qm) im hinteren Bereich mit Fenster und Tür zum Garten (der Garten selbst ist nicht Mietgegenstand), Decke mit modernem Beleuchtungskonzept durch 4 deckengleiche hochwertige LED-Einbauleuchten (Fabrikat Prebit, dimmbar, warmweiß. 3000k, Glasscheibe mattiert), LAN-Verkabelung Cat7, EDV-Verteiler mit Patchfeld, Strom-Zählerschrank mit Verteilerfeld und Dämmerungsschalter sowie Zeitschaltuhr für Beleuchtung Steckdosen Schaufenster und Leuchten Giebelwand
- funktionale Teeküche (ca. 2 qm) mit Hängeschank, Edelstahlspüle, Unterbau-Kühlschrank, Untertischboiler und Abfallsammler
- WC mit Waschbecken (ca. 1,5 qm)
- Zur Gewerbeeinheit gehört ein historischer Gewölbekeller um 1747 (= Zubehörfläche/Hausanschlussraum, ca. 20 qm), zu erreichen über eine im Hauptraum liegende bodenbündige Bodenluke (massiv Eiche rustikal, mit Kolbenstangen zur leichten Öffnung).
- Der vorhandene Werbeausleger (geschmiedetes Metallstabwerk) kann mit eigenem Logo überklebt bzw. erneuert werden (z.B. Emailschild). Eine Außenleuchtreklame ist nicht zulässig (in Ergänzung zur Gestaltungssatzung Königswinter-Altstadt vom 13.11.2017, zuletzt geändert am 20.06.2022).
1A-Lage
Die zentrale Top-Adresse für Ihre Gewerbeeinheit (1A-Lage).
Die direkte Ortskernlage in der Königswinterer Altstadt bietet eine perfekte Infrastruktur. Sämtliche öffentliche Einrichtungen sowie Ärzte, Banken, Gastronomie und umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie Verkehrsanbindungen sind fußläufig erreichbar und zeichnen diese zentrale Geschäftslage mit sehr guter Sichtbarkeit und hoher Fußgängerfrequenz aus.
Da Königswinter als Ausflugsort mit besonders starkem Tourismus in der Anlage zu § 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW (LadenöffnungsVO) aufgeführt wird, darf die Gewerbeeinheit auch an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden gemäß § 6 Absatz 2 Ladenöffnungsgesetz (LOG NRW) bei Erfüllung der Voraussetzungen geöffnet sein.
Sonstiges
Dieses Mietangebot ist für den Mieter provisionsfrei.
(1) Die monatliche Nettokaltmiete (Grundmiete ohne Nebenkostenpauschale) beträgt 640,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.
(2) Anpassung der monatlichen Nettokaltmiete nach jeweils 12 Monaten seit Vertragsbeginn um 20,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer ( S t a f f e l m i e t e ).
(3) Der Mieter leistet ferner eine monatliche Nebenkostenpauschale in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer. In der Nebenkostenpauschale sind damit auch die kompletten H e i z k o s t e n e n t h a l t e n .
(4) Mit der Nebenkostenpauschale sind folgende Nebenkosten abgegolten:
a) Kosten des Betriebes und der Unterhaltung der zentralen Heizungsanlage
b) Kosten der Wasserversorgung, einschließlich der Eichkosten von Wasserzählern
c) Kosten der Entwässerung, insbesondere Abwasser und Oberflächenentwässerung
d) Kosten der Straßenreinigung
e) Kosten der Dachrinnenreinigung
f) Kosten der Schornsteinreinigung
g) Kosten der Gebäudeversicherung
h) Kosten der öffentlichen Lasten, z.B. Grundsteuer
i) Kosten der Durchführung von Kleinreparaturen sofern die Kosten der einzelnen Reparatur 100 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) und die jährlichen Reparaturkosten 8 % der Jahreskaltmiete übersteigen
j) Kosten der Wartung/Reinigung/Überprüfung von Hausanschlüssen
k) Kosten der Be- und Entwässerungssysteme
l) Kosten der elektrischen Leitungen und Anlagen, z.B. Türsprechanlage
m) Kosten der Müllentsorgung
(5) Der Mieter trägt seine Kosten für
a) Strom (eigener Zähler)
b) Telefon, Internet
c) eigene Sach- und Haftpflichtversicherungen
(6) Der Mieter muss sich um den laufenden Brandschutz auf seiner angemieteten Fläche selbst kümmern. Dazu gehören sowohl die Anschaffung bei Mietbeginn als auch die spätere Wartung der Brandschutzeinrichtung (Feuerlöscher inkl. des fristgerechten Austauschs von Löschmitteln).
(7) Mindestmietdauer 3 Jahre (statt 5 Jahre.
(8) Eine Vermietung erfolgt nur an N i c h t r a u c h e r .
(9) Da im vorliegenden Exposé bereits ausführliche Informationen in Form von Fotos (20) einschließlich Grundriss mit qm-Angaben sowie eine qualifizierte Beschreibung zu Ausstattung und Lage der Gewerbeeinheit enthalten sind, muss v o r einem möglichen Besichtigungstermin die Ernsthaftigkeit des potenziellen Mietinteressenten geklärt sein, um dem Vermieter und dem jetzigen Mieter einen vergeblichen Aufwand für einen Besichtigungstermin möglichst zu ersparen.
(10) Der Mietinteressent wird gebeten, seiner Anfrage für einen Besichtigungstermin eine aussagekräftige Beschreibung der von ihm v o r g e s e h e n e n N u t z u n g der Gewerbeeinheit beizufügen. Nach positiver Auswertung Ihrer Angaben wird zeitnah gerne ein Vor-Ort-Termin organisiert.
(11) Vom zukünftigen Mieter sind vor Vertragsabschluss folgende Dokumente auszufüllen und vorzulegen: Mieterselbstauskunft, Kopie des Personalausweises, aktuelle Verdienstnachweise (über 3 Monate), aktuelle Schufa-Auskunft sowie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Sofern Behördengenehmigungen erforderlich sind, sind diese im Original vorzulegen.
K E I N E - M A K L E R - A N F R A G E N !!!