Villen-Grundstück in exponierter Bestlage, 90607 Rückersdorf-Strengenberg

90607 Rückersdorf

950.000,00 €
Kaufpreis
1.085 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
90607 Rückersdorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
1.085 m2
Immobilienwert
Online-ID
c391e966-be95-4f5b-b5a8-0672e5ee92c8
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
950.000,00 €

Baugenehmigung bereits erteilt für:

Projektiertes Einfamilienhaus im Bauhausstil (Wfl.650 m²) mit Penthaus und Dachterrasse, 1 Gästehausanbau (50 m²), Stellplätze für 5 Fahrzeuge (Tiefgarage),
Grundstücksgröße 1085 m², leichte Hanglage mit ansprechender Umgebungsbebauung mit Einfamilienhäusern und Villen;

Lage

Sehr gute, bevorzugte Lage direkt am Wiesengrund, beste Wohnlage in Rückersdorf,
sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Banken, Apotheken, Bäcker und Supermärkte sind in wenigen Gehminuten zu erreichen;
2 Kindergärten und Grundschule "Waldschule" sind in unmittelbarer Umgebung (5 min).
Das nächste Gymnasium ist in Röthenbach an der Pegnitz und in Lauf.
Sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, S-Bahn und Bushaltestelle, diese sind in wenigen Geh-Minuten erreichbar,
10 Fahrminuten zu dem nächsten Autobahnanschluss A3 u. A9.
Die Nürnberger Innenstadt ist mit der S-Bahn (20 min) oder mit dem Auto in 30 min über die B 14 erreichbar.

Sonstiges

Maklerprovision 3,57 % aus dem Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer;
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. per E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Besichtigungstermine Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Kontaktformular wir setzten uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Haftung/Gewähr Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen
Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer
stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der Angaben übernehmen wir daher nicht. Alle Immobilienangaben sind
freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder
sonstiger Zwischenverwertung.
Hinweis: Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, wenn
ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft
bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmers,
Geschäftspartners oder Franchisegeber stattfindet.
Nach § 242 BGB muss Vorkenntnis umgehend schriftlich und
schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebots-
empfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit
zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt.
Verhandlungen sind ausschließlich über uns zu führen.
Besichtigungen nur nach vorheriger Absprache mit unserem
Büro. Geldwäschegesetz GELDWÄSCHE: Als Firma ist Fabian Braun Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Immobilien Fabian Braun, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma von Immobilien Fabian Braun zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss die angegebene Maklerprovision nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, wenn
ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmers, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfindet.
Nach § 242 BGB muss Vorkenntnis umgehend schriftlich und schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebots- empfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt.