Vorankündigung- Abriss-Eck-Grundstück für Privatkäufern, Bauträger oder Investoren in 63329 Egelsbach

63329 Egelsbach

Kauf:
Preis auf Anfrage
815 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
63329 Egelsbach
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
815 m2
Immobilienwert
Online-ID
0157252d-076e-48b5-bfc6-6ac8567ab212
Quelle
www.immowelt.de
provisionsfrei
provisionsfrei

Vorankündigung einer Gelegenheit das sowohl Privatkäufern als auch Bauträgern,
Projektentwicklern oder Investoren eine seltene Gelegenheit bietet, ihre Visionen wahr werden zu lassen.

Beschreibung:

Dieses ca. 815 m² große Eckgrundstück in sonniger und ruhiger, dennoch zentral gelegener Wohnlage von Egelsbach bietet eine einzigartige Investitionsmöglichkeit. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück ein älteres zweigeschossiges Wohnhaus mit Garage/Schuppen, welches aufgrund seines stark renovierungsbedürftigen Zustands nicht für Sanierung oder Modernisierung geeignet ist und daher als Abrissgrundstück angeboten wird.

Das Grundstück ist voll erschlossen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) und eröffnet Raum für ein zukunftsorientiertes Neubauprojekt.
Da es sich um ein reines Grundstücksangebot handelt, wird hier kein Energie- ausweis für die Bestandsgebäude ausgewiesen.

Lage


Das Grundstück liegt in einer äußerst attraktiven und ruhigen Wohnlage am Anfang einer Sackgasse und kombiniert naturnahe Umgebung mit erstklassiger Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Apotheke und Banken sind fußläufig erreichbar.
Kindergärten, Schulen, Sportvereine und weitere Geschäfte sind ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
Durch die schnelle Anbindung an die Autobahnen A661, A5 und A3 sind umliegende Städte optimal zu erreichen.

Sonstiges

Anfragen: Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Wir bitten um Verständnis, dass nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und einer erreichbaren Handynummer bearbeitet werden können. Stichworte Bebaubarkeit: Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit