VORANKÜNDIGUNG: Pferdeanwesen südlich von München

83734 Hausham

7.500.000,00 €
Kaufpreis
120.000 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
83734 Hausham
Nutzungsart
Gewerbe
Grundstück
120.000 m2
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
c8102357-a423-41ff-8d90-3aa0f5e0ce3a
Kauf­preis
7.500.000,00 €
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
152 kWhm2a
Gültig bis
2034-07-15
Aus­stell­datum
16.07.2024
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
E
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr laut Energieausweis
1972
Heizungsart
Zentralheizung

VORANKÜNDIGUNG: Wir bereiten diese Objekt momentan zum Diskretverkauf vor. Wir sind hierbei im Alleinauftrag des Eigentümers tätig. Weitere Objekte, die nicht veröffentlicht werden stehen in ganz Süddeutschland zur Verfügung.

Diese sehr schöne Reitanlage umfasst eine vollständige Pferdeinfrastruktur für bis zu 32 Pferde inklusive Reithalle mit Lichtfirst und Tribüne (20 x 40 m), großem Außenreitplatz (25 x 65 m), Führanlage, einem Außenstall für Rentnerpferde, sowie ein großes Gutshaus.

Der malerische Bergblick und die Lage zwischen München und Chiemsee machen diese Anlage zu einem absoluten Traumobjekt.

Das Anwesen eignet sich gleichermaßen als repräsentative Privatanlage, kleines Gestüt, als auch als Trainings- und Lehrgangsstandort. Ein traumhaftes, direkt angrenzendes Ausreitgelände rundet diese Anlage perfekt ab.

Lage

Aus Diskretionsgründen teilen wir Ihnen den genauen Standort des Objekts gerne auf Anfrage mit.

Das Objekt verfügt über eine hervorragende Anbindung nach München. Die Innenstadt ist in ca. 50 Fahrminuten erreichbar.

Sonstiges

Rechtliche Hinweise Für unsere Kundenbeziehungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

§ 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand.

§ 4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen.
Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages.

Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Bildrechte: EQUITHUN.
Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen.

Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern.

§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.