Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Verkaufsteam Altenholz, beabsichtigt, das nachfolgend näher beschriebene Grundstück in 24161 Altenholz, Oskar-Kusch-Straße (ehem. Marineschießplatz) im Wege einer Interessenbekundung der weiteren Entwicklung zuzuführen und fordert Interessenten daher unverbindlich auf, mögliche Nachnutzungs-szenarien zu skizzieren. Nach Abstimmung mit den gemeindlichen Gremien der Gemeinde Altenholz kann diese Nachnutzungskonzeption Gegenstand einer allgemeinen Marktanbietung mit dem Ziel der Veräußerung sein. In diesem Zusammenhang behält sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Objekt verkauft wird.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bittet daher Interessenten um:
- die Einreichung eines Entwicklungskonzeptes, das insbesondere die Bildung von sinnvollen Bauabschnitten beinhaltet und
- die Bereitschaft, ihre Nutzungskonzeption ggf. den politischen Gremien der Gemeinde Altenholz zu erläutern und vorzustellen.
Das Objekt ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Altenholz als "sonstiges Sondergebiet" ausgewiesen.
Die Gemeinde Altenholz wünscht sich an dieser Stelle neben der Entwicklung eines Gewerbegebietes den Bau von altersgerechten und sozialen Wohnungsbau.
Das Objekt ist in Ortsrandlage südwestlich der Gemeinde Altenholz in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Kiel und zum Nord-Ostsee-Kanal gelegen und über die Oskar-Kusch-Straße zu erreichen. Der nächstgelegene Flugplatz Kiel-Holtenau befindet sich in rd. 5 km Entfernung zum Objekt. Die Liegenschaft selbst ist über die A 7 und die A 215 über die durch die Landeshauptstadt Kiel führende nahe Bundestraße 76, Abfahrt Holtenau, zu erreichen. Eine direkte Busverbindung vom Kieler Hauptbahnhof ist vorhanden. Die nächste Bushaltestelle ist fußläufig ca. 8 Minuten von der Liegenschaftsgrenze entfernt.
Sonstiges
Dieses Angebot ist bis zum 28.02.2025 gültig.
Bitte beachten Sie, dass diese Veröffentlichung lediglich als Vorankündigung bzw. Interessenbekundungsverfahren zu einem später beginnenden Verkaufsvorhaben (im Rahmen von Bieterverfahren) zu betrachten ist und die Kaufpreisangabe in Höhe von 1,- € lediglich als Platzhalter (in einem Pflichtfeld) und nicht als verbindliche Preisangabe anzusehen ist.