Wald, Wiese & Co 11 Grundstücke in Taiding & 2 Grundstücke in Zenting!

94508 Schöllnach

175.000,00 €
Kaufpreis
52.510 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
94508 Schöllnach
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
52.510 m2
Immobilienwert
Online-ID
55e0985f-0ca4-4b3b-b3d9-6c154f5f300a
Kauf­preis
175.000,00 €

Zum Verkauf stehen 11 Grundstücke in D-94508 Schöllnach/ Taiding/ Eichetfeld
Gesamtfläche: ca. 35.290 qm
Grünland, Wiese, Mischwald, Nadelwald

Und 2 weitere Grundstücke in D-94579 Zenting /Schöpferringer Wiesen
Gesamtfläche: ca. 17.220 qm
Landwirtschaftsfläche, Wald

Zum Paketpreis von 175.000,00 Euro für 52.510 qm

Lage

D-94508 Schöllnach/ Taiding/ Eichetfeld und D-94579 Zenting /Schöpferringer Wiesen

Sonstiges

Sonstiges Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass sich der Käufer beim Kauf des Objekts dazu verpflichtet, für unsere Tätigkeit eine Vermittlungs-/Nachweisgebühr in Höhe von 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 19%) nach Notarvertrag zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage.

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Gemäß §2 Abs.1 Nr.10; § 3; und §4 Abs. 6 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit 2014 verpflichtet, vor einer Objektbesichtigung oder Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen, den oder die Kaufinteressent zu identifizieren. Das bedeutet, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten zulegen.
Zur Identifizierung ist Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde nachzuweisen Des Weiteren ist von uns zu klären, ob der Interessent im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Interessent sind Sie verpflichtet, uns den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG) Geldwäschegesetz.

Diesbezüglich bitten wir um Übergabe einer lesbaren Ausweiskopie (Vor-und Rückseite) und bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) vor einem gemeinsamen Besichtigungstermin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.


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