Enders und Partner Immobilien präsentiert:
++ WALDGRUDNSTÜCKE IM EHEMALIGEN FERIENHAUSGEBIET | FLUR: 32/7 und 32/8 ++
Das Grundstück ist nicht bebaubar und nur als Grün- oder Waldfläche nutzbar.
+ Bauen im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist möglich - aber nur für bestimmte in § 35 BauGB abschließend aufgeführte Maßnahmen - dies sind überwiegend Maßnahmen im öffentlichen
Interesse und diese dürfen auch dann nicht gegen übergeordnete Festsetzungen wie Flächennutzungspläne (FNP)
oder Raumordnungspläne verstoßen.
Bauen im Außenbereich wird nur erlaubt für sogenannte Aussiedlerhöfe (Bauernhöfe), welche nach § 35 Abs. 1 BauGB ja auch erlaubt sind.
Der Begriff des "inoffiziellen Wochenendhausgebietes" bedeutet, dass die sich dort befindlichen "kleinen Häuser" oder besser Hütten schwarz und ohne Baugenehmigung errichtet wurden und in der Folge dies von den Behörden so hingenommen wurden, ohne dass hier etwas unternommen wurde.
Sonstiges
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Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung
u?bernommen werden. Ein Zwischenverkauf-/ vermietung und Irrtu?mer sind
vorbehalten.
Stichworte
Bundesland: Rheinland-Pfalz