++ WALDGRUNDSTÜCKE IM INOFFIZIELLEM FERIENHAUSGEBIET | FLUR: 32/7 und 32/8 ++

54317 Korlingen

10.000,00 €
Kaufpreis
1.578 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
54317 Korlingen
Nutzungsart
Gewerbe
Grundstück
1.578 m2
Immobilienwert
Online-ID
a50911c2-20a6-440f-99bb-2ec0b3b32793
Kauf­preis
10.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Enders und Partner Immobilien präsentiert:

++ WALDGRUDNSTÜCKE IM EHEMALIGEN FERIENHAUSGEBIET | FLUR: 32/7 und 32/8 ++

Das Grundstück ist nicht bebaubar und nur als Grün- oder Waldfläche nutzbar.

+ Bauen im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist möglich - aber nur für bestimmte in § 35 BauGB abschließend aufgeführte Maßnahmen - dies sind überwiegend Maßnahmen im öffentlichen
Interesse und diese dürfen auch dann nicht gegen übergeordnete Festsetzungen wie Flächennutzungspläne (FNP)
oder Raumordnungspläne verstoßen.

Bauen im Außenbereich wird nur erlaubt für sogenannte Aussiedlerhöfe (Bauernhöfe), welche nach § 35 Abs. 1 BauGB ja auch erlaubt sind.

Der Begriff des "inoffiziellen Wochenendhausgebietes" bedeutet, dass die sich dort befindlichen "kleinen Häuser" oder besser Hütten schwarz und ohne Baugenehmigung errichtet wurden und in der Folge dies von den Behörden so hingenommen wurden, ohne dass hier etwas unternommen wurde.

Sonstiges

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