Zu verpachten ist eine Wiesenfläche mit einer Gesamtfläche von ca. 12.622 m². Die Pachtzeit soll am 01.01.2025 beginnen und auf unbestimmte Zeit laufen.
Lagebeschreibung
Die Fläche befindet sich an der Schötener Straße in Herressen-Sulzbach. Es handelt sich um eine Teilfläche des Flurstücks in der Gemarkung Sulzbach, Flur 3, Flurstück 344/4. Eine Lageskizze befindet sich in der Anlage.
Auflagen und Bedingungen
Die Flächen sollen vorzugsweise zur Beweidung durch Vieh genutzt werden. Der Besatz der Flächen darf dabei 1 GV pro ha nicht überschreiten. Sollte eine Beweidung nicht möglich sein, darf die Fläche im Langhalmschnitt bearbeitet werden. Bei einer mechanischen Bearbeitung der Fläche darf die Grasmahd nicht vor Ende Juni erfolgen. Ein zweiter Schnitt kann je nach Vegetation im Monat September erfolgen. Zur Mahd gehören auch das Schwaden, Wenden und Ballieren des Heus. Das Schnittgut wird beräumt und Müll in üblichem Umfang ordnungsgemäß vom Pächter entsorgt.
Weitere Auflagen:
-Die Flächen dürfen zwischenzeitlich nicht bebaut oder für Ablagerungen jeglicher Art verwendet werden.
-Die Flächen dürfen nicht ohne Zustimmung der Stadt Apolda unterverpachtet werden.
-Gehölze, die zur Verbuschung neigen und in die Teilflächen hineinwachsen, dürfen mit abgemäht werden.
-Der Pächter verpflichtet sich den Pachtgegenstand mit Sorgfalt zu behandeln und am Ende der Pachtzeit in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sich zu Beginn befand.
-Der Pachtgegenstand ist ordnungsgemäß im Einklang mit den Naturschutzvorschriften zu bewirtschaften. Zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zählt unter anderem die Nutzung des Bodens, sowie der Erhalt der Bodenqualität.
-Der Pächter hat dem Umweltschutz in angemessener Weise Rechnung zu tragen,
insbesondere auf Boden-, Gewässer- und Artenschutz zu achten.
-Er hat sich über die Bodenschutz-, Natur- und Landschaftsschutzvorschriften zu
informieren und sie bei der Bewirtschaftung der gepachteten Flurstücke einzuhalten.
-Integrierte und angrenzende Gehölze sind zu erhalten.
-Klärschlämme und Abwässer dürfen auf die Pachtgrundstücke nicht aufgebracht
werden.
-Der Pächter trägt neben der Pacht, die auf dem Pachtgegenstand ruhenden öffentlichen Abgaben.
-Zeigt sich im Laufe der Pachtzeit ein Mangel oder wird eine Vorkehrung gegen eine
nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Pächter der Verpächterin
unverzüglich Anzeige zu machen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter Rechte
anmaßt. Unterlässt der Pächter die Anzeige, so ist er zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet.
-Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, mit denen die
einzelnen Grundstücke des Pachtgegenstandes belastet sein können, muss der
Pächter dulden. Gleiches gilt auch für nicht im Grundbuch eingetragene Wegerechte.
-Der Verpächterin ist das Betreten und Besichtigen der Pachtgrundstücke — auch in Begleitung Dritter — jederzeit gestattet.
-Der Zugang zu den zwischenliegenden Pachtgärten auf der Seite der Gärten, an der der Bach vorbeiläuft, ist freizuhalten.
-Der Bach an der Südseite der gegenständlichen Fläche ist nicht Teil der Pachtfläche. Die Böschung darf nicht durch Weidetiere beschädigt werden.
-Schäden an öffentlichen Wegen und Feldwegen die durch das Befahren des Pächters verursacht werden, sind umgehend zu beseitigen.
-Verschmutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen sind zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Entstandene Verschmutzungen sind schnellstmöglich zu beseitigen.
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine sind nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Angebotsabgabe
Es handelt sich um eine befristete Ausschreibung. Der Orientierungspreis für die
jährliche Pacht beträgt 63,11 €. Bevorzugt wird das für die Stadt Apolda
wirtschaftlichste Angebot. Sollte zwischen den beiden Höchstgeboten ein
Unterschied von maximal 15 % bestehen, so wird die Nutzung durch Beweidung
gegenüber der Grasmahd und Heugewinnung bevorzugt.
Als Angebot muss eine Pachtpreissumme für die Jahrespacht angegeben werden.
Zusätze wie „Ich biete einen Euro mehr als der Höchstbietende!“, sind nicht
gestattet.
Das Angebot ist zwingend in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Pachtangebot Grünfläche Sulzbach 344/4 – Bitte nicht öffnen!" abzugeben. Das Angebot darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.
Angebote müssen zudem bis spätestens zum 30.11.2024 bei der Stadtverwaltung
Apolda eingegangen sein. Zu verwenden ist das beigefügte Angebotsformular.
Im Angebot müssen die Namen und Kontaktdaten aller Bieter (soweit es sich um
mehr als einen Bieter handelt) ersichtlich sein.
Die Stadtverwaltung ist nicht dazu verpflichtet, das Grundstück an einen Bieter zu
verpachten und behält sich Änderungen des Ausschreibungstextes vor. Es kann zu
einer nochmaligen Ausschreibung des Grundstücks oder zur Fristverlängerung
kommen. Die Kosten, die den Bietern durch die Abgabe eines Angebots entstehen,
werden durch die Stadtverwaltung Apolda nicht getragen.
Nach erfolgter Öffnung des Angebotes werden die Bieter schriftlich über die
Annahme oder Ablehnung des Angebotes informiert.
Änderungen des Ausschreibungstextes bleiben ebenso wie die Änderung der
Ausschreibungsfrist vorbehalten. Die Angaben zum Grundstück erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um die
Einladung, ein Angebot abzugeben.
Datenschutz:
https://publish.cmcitymedia.de/data/form/form.72842.1667375568.1515507626.pdf