Das angebotene Grundstück ist ortsüblich erschlossen und befindet sich an einer unbefestigten Straße. Das Grundstück ist verwildert und mit einem kleinen massiven, baufälligen Bungalow bebaut.
Die Bebauung des Grundstückes richtet sich nach § 34 BauGB entsprechend der umgebenden Bebauung. Es kann mit einem Einfamilienhaus bebaut werden.
Ein Bauvoranfrage zur Errichtung eines 1,5 geschossen Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 11 x 9,5 m wurde positiv beschieden.
Das Grundstück liegt im Ortsteil Werneuchen Ost in einem gewachsenem Wohngebiet.
Verbraucherhinweis
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Besichtigungstermine
nach Vereinbarung