Stuttgart-Vaihingen gehört zu den gefragten Wohngegenden im Süden Stuttgarts mit einer sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Die Lage am Rande Stuttgarts mit ausgedehnten Wald- und Grünflächen sorgt für hohen Freizeit- und Erholungswert.
Das Dreifamilienhaus befindet sich am Rande des Zentrums von Vaihingen in der Nähe der Universität, der Hochschule der Medien und dem Stuttgarter Engineering Park STEP.
Unmittelbar vor dem Haus entfernt befindet sich eine Bushaltestelle mit Anbindung an den Vaihinger Bahnhof (S-Bahn, Busse, Stadtbahn). Das Universitätsgelände ist ca. 900 m entfernt, das Zentrum von Vaihingen (Vaihinger Markt/Schwabengalerie) ca. 400 m.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, das Zentrum von Vaihingen sowie vielfältige Gastronomieangebote können bequem und schnell zu Fuß erreicht werden.
Allgemeines
Die 3-Zimmer-Wohnung (ingesamt ca. 52 m²) befindet sich im Dachgeschoß (2. OG) eines Dreifamilien-Hauses in der Nähe des Zentrums von Stuttgart-Vaihingen und ist nur ca. 900 m vom Gelände der Uni Stuttgart-Pfaffenwald und der Hochschule der Medien entfernt.
Das Dreifamilienhaus wurde ursprünglich 1958 errichtet und wurde im Laufe der Jahre teilweise renoviert.
Neben den beiden zwei WG-Zimmern gibt es noch ein gemeinschaftliches Wohn-/Esszimmer, eine Küche mit Einbauschränken und einem freistehenden Herd sowie ein Tageslichtbad mit Duschkabine.
Das Tageslicht-WC ist separat.
Küche, Bad und WC sind mit Fliesenboden ausgestattet, Flur und die Wohnräume mit Laminatböden.
Die Beheizung erfolgt über individuelle, einzelne Nachtspeicherheizungen in den Zimmern und Heizstrahler-/Lüfter im Bad. Das Warmwasser wird über einen Elektroboiler aufbereitet.
Im Untergeschoß gibt es eine gemeinschaftliche Waschküche und diverse Abstellmöglichkeiten.
Der Garten ist gemeinschaftlich nutzbar.
Das WG-Zimmer (im Grundriss Wohnraum 2) hat unter Berücksichtigung der teilweise vorhandenen Dachschrägen eine Fläche von ca. 11 m².
*** Das Angebot richtet sich bevorzugt an eine Wohngemeinschaft. ***
*** Die Mindestmietdauer beträgt ein Jahr. ***