Wir suchen ein 1-2 Familienhaus in Reichenbach-Steegen + Umkreis

66879 Reichenbach-Steegen

400.000,00 €
Kaufpreis
6
Zimmer
230 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
66879 Reichenbach-Steegen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Haus
Zimmer
6
Wohnfläche
230 m2
Immobilienwert
Online-ID
cf7ac6ff-9935-45cf-8a9c-1fe50a0c8811
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
400.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Wir suchen für eine amerikanische Familie mit 2 Kindern ein 1-2 Familienhaus zum Kauf in Reichenbach-Steegen und Umkreis
( Albersbach, Fockenberg-Limbach,... )
Da die Kinder in Reichenbach-Steegen zur Schule und in den Kindergarten gehen, kommen leider nur Orte in Frage bei denen kein Schul-/ bzw Kitawechsel nötig ist.

Das Budget der Familie liegt bei maximal 320.000 EUR.

Das Haus sollte keinen bzw. wenig Renovierungsstau haben sowie kein altes Baujahr.

Sonstiges

Sonstiges Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und entbindet nicht von unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Kaufvertrages.

Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.

Wir danken für Ihr Verständnis

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr


Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.

Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.

Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.