Beschreibung des Grundstücks für Teilfläche B – vorne
Das noch zu teilende Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1.233 m² und wird geteilt in eine rückwärtige Fläche mit ca. 644 m² als Teilfläche A und eine vordere Teilfläche B mit ca. 584 m². Gegenstand dieses Angebotes ist die vordere Teilfläche mit einer Breite von ca. 20 m (incl. geplante Zuwegung in einer Breite von ca. 3,00 m) Über einen auf der Nordseite noch anzulegenden Weg werden das vordere Verkaufsgrundstück und das rückwärtige Grundstück gemeinsam erschlossen (Wegerecht / Baulast). Auf dem Vordergrundstück befinden sich mehrere Nadelbäume / Kiefern, die im Zuge der Neubebauung zu Lasten des Käufers entfernt werden müssen.
Die Lage
Petershagen/Eggersdorf liegt im östlichen Speckgürtel von Berlin und ist über die S-Bahn-Linie S 5 mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bestens zu erreichen.
Bis zum S-Bhf. Petershagen sind es vom Angebotsgrundstück ca. 1.000 m , bis zum S-Bhf. in Fredersdorf-Vogelsdorf sind es ca.1.500 m Luftlinie – Sie haben die Wahl .
Den S-Bhf. Petershagen können Sie auch mit dem Bus erreichen. Die Haltestellen befinden sich fußläufig vom Grundstück. Der Bus fährt bis zum S-Bahnhof im 20-Minuten-Takt und danach Umsteigen in die S-Bahn, Linie S-5; Fahrtzeit mit der S-Bahn bis Berlin-Alexanderplatz ca. 40 Minuten.
Mit dem Auto ist die Autobahn A 10 in 5 Minuten zu erreichen.
•Tesla: ca. 15 Minuten mit dem Auto
•Flughafen BER: ca. 30 min mit dem Auto
Petershagen selbst verfügt über mehrere Grundschulen und ein Gymnasium und mit seinen immerhin um die 16 000 Einwohner über alle weiteren infrastrukturellen Annehmlichkeiten. Die Gesamtschule Petershagen mit gymnasialer Sekundarstufe liegt unmittelbar am S-Bahnhof.
Die Kath. Grundschule St. Hedwig mit gegenüberliegendem Spielplatz befindet sich an der Elbestr. / Ecke Lucasstr. – in Nähe vom Giebelsee. Der Schule angeschlossen ist ein Hort. Diese Schule liegt ca. 500 m vom Angebotsgrundstück entfernt.
Planungsrecht
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines bebauten Ortsteiles. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Die Bewertung der Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich hier nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde in der Bekanntmachung aus 2012 ist die Fläche als Wohnbauland dargestellt. Die nähere Umgebung ist überwiegend mit Einfamilienhäusern (1-2 Vollgeschosse) und ihren Nebenanlagen bebaut. Die Prägung des Gebietes ist dem allgemeinen Wohngebiet zuzuordnen.
Gemäß dem beigefügten Plankonzept und erfolgter Abstimmung mit der Gemeinde Petershagen-Eggersdorf kann auch der vordere Teil B mit einer sog. Stadtvilla bebaut werden. Die konkrete Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist nur über eine Bauvoranfrage und/oder dem Stellen von einem Bauantrag zu erfragen
Stellplätze:
Es gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde vom 29.10. 2020. Danach sind bei Einfamilienhäusern, deren Nutzfläche größer als 80 m² ist, insgesamt 2 Stellplätze erforderlich.
Baulasten / Altlasten
Nach behördlicher Auskunft aus dem Jahr 2022 liegen keine eingetragenen Altlasten und auch keine Baulasten im Bestand vor.
Besichtigungstermine
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, entweder
Tel.:0172-385 49 20
E-Mail:[email protected]
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail , um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.