In der Innenstadt von Steinfurt-Borghorst entanden insgesamt 19 Eigentumswohnungen und 2 Ladenflächen. Es wurden zwei Baukörper errichtet - einer an der Münsterstraße, der andere an der Lechtestraße - die über eine Tiefgarage verbunden sind. Im Objekt an der Münsterstraße stehen 2 Ladenflächen und noch ein paar Eigentumswohnungen zum Verkauf. In dem Mehrfamilienhaus an der Lechtestraßestehen noch 2 Eigentumswohnungen zur Verfügung . Jeder Wohnung ist ein Stellplatz in der Tiefgarage zugeordnet. Es werden Fahrradabstellplätze im Innenhof und der Tiefgarage zur Verfügung stehen. Die Objekte sind komplett barrierefrei über einen Aufzug erreichbar und durch den Einbau von Wärmepumpen auch zukunftsorientiert und energiebewusst im KFW-55 Standard errichtet
Zudem besteht die Möglichkeit eine Wallbox an seinem Stellplatz in der Tiefgarage anzuschließen.
Die Eigentumswohnungen an der Münsterstraße werden im 3. Quartal 2024 bezugsfertig sein, die Eigentumswohnungen an der Lechtestraße im 3. Quartal 2024.
Es sind bereits einige Wohnungen fest reserviert.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin im Büro, um Details über das Projekt zu erfahren.
Wohnungsbeispiel:
Wohnung 7 Münsterstraße:
Wohnfläche: ca. 65 m²
Kaufpreis: 243.000,-€ zzgl. TG-Stellplatz
Weitere informationen finden Sie auf unserer Homepage www.sandfort-immobilien.de
Sonstiges
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin.
* Der Kaufpreis kann je nach Ausstattung variieren!!!
*Ein Energieausweis ist in Bearbeitung.
Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist Frau Doreen Sandfort
Tel. 02573 63 886 94
Mobil: 0151 - 240 955 45
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihre Telefonnummern und Anschrift mit an.
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf den uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Informationen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Das Angebot ist freibleibend.
BEI TELEFONISCHER KONTAKTAUFNAHME GEBEN SIE UNS BITTE DIE INTERNE ANBIETER-OBJEKT-NUMMER 130368 AN. HERZLICHEN DANK!
Geldwäsche: SANDFORT Immobilien ist als Immobilienunternehmen nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises u.a. mittels einer Kopie dokumentieren. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien und Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Balkone: 1, Anzahl Terrassen: 1, 3 Etagen