Wohngrundstück am Stübnitzbach

07586 Hartmannsdorf

5.400,00 €
Kaufpreis
70 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
07586 Hartmannsdorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Einfamilienhaus, Haus
Grundstück
172 m2
Wohnfläche
70 m2
Etagenanzahl
2
Immobilienwert
Online-ID
ccee5e58-d423-4dca-9d41-cbc81220641d
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
5.400,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus und einem Nebengebäude bebaut. Erschlossen wird die Liegenschaft über die Nordseite, direkt von der Hartmannsdorfstraße. Auf dem Grundstück kann kein PKW abgestellt werden.

Das ca. 1900 errichtete Wohnhaus wurde in traditioneller Fachwerkbauweise mit Satteldach gebaut. Das Gebäude ist in einem insgesamt verschlissenen Zustand. Es besteht ein erheblicher Modernisierungs – bzw. Instandsetzungsbedarf.

Das ebenfalls ca. 1900 errichtete zweigeschossige Nebengebäude ist direkt an das Wohnhaus angebaut und wird zu Lagerzwecken genutzt.

Das Grundstück ist nach fast allen Seiten mit einem Holzlattenzaun eingefriedet. Die Haupterschließung erfolgt von der Straße über ein einflügliges Holztor. Des Weiteren befinden sich zwei bereits zusammengefallene Holzschuppen auf dem Grundstück. Auf der Südseite wird das Grundstück durch eine Natursteinmauer zum Bach begrenzt.

Die Liegenschaft wird im gegenwärtigen, unberäumten Zustand an den Käufer übergeben.

Lage

Hartmannsdorf ist ein Ortsteil der Stadt Bad Köstritz im Norden des Landkreises Greiz in Thüringen. Der Ort liegt nordwestlich von Gera und südlich des Kernortes von Bad Köstritz. Durch Hartmannsdorf fließt der Bach Stübnitz, der in die Weiße Elster mündet.

Der Ort ist an die Bundesautobahn 4 angeschlossen, die südlich entlangführt (Anschlussstelle 57 Rüdersdorf). Die von Montag bis Freitag verkehrende Buslinie 205 der RVG Regionalverkehr Gera/Land bindet den Ort an Gera an. Die nächsten Bahnhöfe/SPNV-Haltepunkte befinden sich in Bad Köstritz und Gera-Langenberg.

Sonstiges

Besichtigungstermine Nach Vereinbarung.
Die Möglichkeit zur Abgabe eines Gebotes für das Grundstück besteht bis zum 06.12.2024