Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht ein attraktives Immobilienpaket, bestehend aus drei Objekten:
1. Einfamilienhaus: Ein teils unterkellertes, modernisierungsbedürftiges Haus mit ca. 84 m² Wohnfläche, aufgeteilt in vier Zimmer, eine Küche und ein Badezimmer. Der Dachboden bietet zusätzlich etwa 30 m² Nutzfläche. Das um 1928 in massiver Bauweise errichtete Gebäude steht auf einem 180 m² großen Grundstück, das auch ein Nebengebäude umfasst. Die Modernisierungen umfassen:
- 2005: Erneuerung der Innentüren
- 2002: Schornsteinsanierung
- 2001: Einbau einer Elektroheizung
- 1994: Austausch der Fenster
- 1973: Neueindeckung des Daches
2. Baugrundstück: Zwei angrenzende Flurstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 772 m², nur durch einen öffentlichen Weg vom Bestandsobjekt getrennt. Ein Bauvorbescheid bestätigt die Möglichkeit, hier ein zweigeschossiges Einfamilienhaus zu errichten. Die Erschließung kann über das Grundstück des Bestandsobjekts erfolgen. (Bebaubar nach §34 BauGB)
3. Zusätzliches Flurstück: Ein weiteres Flurstück mit ca. 90 m² im Ort ergänzt das Angebot.
Die angegebene Gesamtfläche von: ca. 1.042 m² setzt sich wie folgt zusammen:
- Flurstück 64 mit 180 m²
- Flurstücke 61 und 60 mit ca. 772 m²
- und Flurstück 5 mit ca. 90 m² der Gemarkung Mautitz
Mautitz ist ein Ortsteil der großen Kreisstadt Riesa, die im Landkreis Meißen im Freistaat Sachsen liegt. Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: Der Bahnhof Riesa, ein wichtiger Knotenpunkt im regionalen Bahnverkehr, ist etwa 9 Kilometer entfernt und in ca. 10 Minuten mit dem Auto erreichbar. Dank der ICE-Anbindung des Bahnhofs Riesa gelangt man in etwa 30 Minuten nach Dresden und Leipzig, was Mautitz zu einem attraktiven Wohnort für Pendler macht.
Sonstiges
Bestandsobjekt/Einfamilienhaus
Energie:
Gebäudetyp: Wohngebäude
Energieeffizienzklasse: Klasse H
Endenergiebedarf Wärme: 311,10 kWh/(m²·a)
Energieausweistyp: Energiebedarfsausweis
Heizungsart: Etagenheizung
Wesentliche Energieträger: Strom (Nachttarif)
Baujahr 1928
Gültig bis: 09.07.2033
Baugrundstücke:
- Bebaubar nach § 34 BauGB
- Bauvorbescheid liegt vor
Haftungsausschluss:
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