Dieses Objekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert und kann nur an Personen vermietet werden, die ein Wohnberechtigungsschein nach § 8 NWoFG besitzen.
§ 8 NWoFG:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/deaedda3-1807-3b84-999b-bfd012595865
Die Belegung ist für 2 Personen vorgesehen.
Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss.
Vorraussichtlicher Erstbezug: 01.03.2025.
Der Energieausweis wird z.Zt. erstellt.
Sonstiges
Diese Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein angemietet werden.
HINWEIS !
Für den Erstkontakt bitten wir Sie, folgenden Link in Ihren Browser zu kopieren:
https://www.wohnbau-diepholz.de/bfd_download/interessentenbogen-mieterselbstauskunft/
Sie erhalten dann unsere Mieterselbstauskunft. Diese ist auszudrucken, auszufüllen und an uns zurückzusenden. Sobald uns das Formular vorliegt, erhalten Sie eine Rückmeldung.