Die helle und ruhige Wohnung liegt im 2. OG eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit Personenaufzug.
Das Haus verfügt über einen Vollwärmeschutz.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Weiterhin ist ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller im Haus vorhanden.
Die Hausreinigung und der Winterdienst werden von einem Hausmeisterdienst übernommen.
Die Wohnung ist seit 1983 an einen alleinstehenden Herren vermietet.
Die Wohn- und Schlafräume sind hell und lichtdurchflutet. Der kleine Wintergarten ist sowohl vom Wohn- als auch vom Schlafzimmer aus zugänglich.
Das Wohnzimmer ist mit einem Parkettboden ausgestattet, im Rest der
Wohnung befindet sich ein pflegeleichter Fliesenboden.
Das innenliegende Badezimmer ist hell gefliest und mit einer Badewanne, einem Waschtisch und einer Toilette versehen.
Ein kleiner Abstellraum rundet den praktischen Grundriss ab.
Zentrale Wohnlage in unmittelbarer Nähe zum Zentrum südlich des Opernhauses.
Die Altstadt mit ihrer Fußgängerzone (ca. 500 m) ist in wenigen Gehminuten erreichbar.
Optimale Verkehrsanbindung über den nahegelegenen Frankenschnellweg und die Nähe zum Hauptbahnhof. Öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn, Straßenbahn, Hauptbahnhof) befinden sich in der nächsten Umgebung.
Hinweis zum Geldwäschegesetz:
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie ihrem Immobilienmakler Ihren Personalausweis und ermöglichen Sie ihm die erforderlichen Aufzeichnungen.
• Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte.
Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz: http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung
Stichworte
Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: ISDN