Zentral gelegene, helle 2 Zimmer Wohnung südlich vom Opernhaus - mit Aufzug und Wintergarten - zur Kapitalanlage

90443 Nürnberg

165.000,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
63 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
90443 Nürnberg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
63 m2
Etage
2
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
78197960-2906-4f96-9c7b-2854bd7b8f28
Kauf­preis
165.000,00 €
Bad mit
Wanne
unterkellert
teilweise
Aufzug
unterkellert
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
66.4 kWhm2a
Gültig bis
2029-09-19
Aus­stell­datum
20.09.2019
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
B
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1968
Baujahr laut Energieausweis
1968
Heizungsart
Zentralheizung

Die helle und ruhige Wohnung liegt im 2. OG eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit Personenaufzug.

Das Haus verfügt über einen Vollwärmeschutz.

Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Weiterhin ist ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller im Haus vorhanden.

Die Hausreinigung und der Winterdienst werden von einem Hausmeisterdienst übernommen.

Die Wohnung ist seit 1983 an einen alleinstehenden Herren vermietet.

Ausstattung

Die Wohn- und Schlafräume sind hell und lichtdurchflutet. Der kleine Wintergarten ist sowohl vom Wohn- als auch vom Schlafzimmer aus zugänglich.

Das Wohnzimmer ist mit einem Parkettboden ausgestattet, im Rest der
Wohnung befindet sich ein pflegeleichter Fliesenboden.

Das innenliegende Badezimmer ist hell gefliest und mit einer Badewanne, einem Waschtisch und einer Toilette versehen.

Ein kleiner Abstellraum rundet den praktischen Grundriss ab.

Lage

Zentrale Wohnlage in unmittelbarer Nähe zum Zentrum südlich des Opernhauses.

Die Altstadt mit ihrer Fußgängerzone (ca. 500 m) ist in wenigen Gehminuten erreichbar.

Optimale Verkehrsanbindung über den nahegelegenen Frankenschnellweg und die Nähe zum Hauptbahnhof. Öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn, Straßenbahn, Hauptbahnhof) befinden sich in der nächsten Umgebung.

Sonstiges

Hinweis zum Geldwäschegesetz: Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).

Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.

• Zeigen Sie ihrem Immobilienmakler Ihren Personalausweis und ermöglichen Sie ihm die erforderlichen Aufzeichnungen.
• Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte.

Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz: http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung Stichworte Serviceleistungen: Hausmeister Sonstiges: ISDN