Zentrale Lage am Fuße des Wasserturms...
Lage, Lage, Lage - das ist wohl eines der wichtigsten Kriterien beim Kauf einer Immobilie. So auch bei diesem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus mitten in Aurich. Das Häuschen wurde 1929/1930 in damals typischer Bauweise erstellt und könnte schon kurzfristig von Ihnen übernommen werden. Ob Sie ihm nun mit handwerklichem Geschick zu neuem Glanz verhelfen oder ganz einfach die tolle Lage nutzen und Neues entstehen lassen...
Der Verkauf der Immobilie erfolgt im Auftrage der Eigentümerin (Stadt Aurich) im Bieterverfahren. Das Mindestgebot beträgt: € 127.000,--.
Wir können Ihnen hier nur einen ersten Eindruck vermitteln und hoffen, wir haben Sie ein wenig neugierig gemacht. Am besten schauen Sie sich diese Immobilie selbst einmal an und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit uns - kontaktieren Sie uns am besten per Mail - wir freuen uns auf Sie!
Hinweis zum Ablauf des Bieterverfahrens:
Die Stadt Aurich als Verkäuferin/Eigentümerin der Immobilie gibt Interessenten die Möglichkeit, ein Angebot für den Erwerb des Flurstücks mit aufstehendem Gebäude abzugeben. Hierzu muss bis zum 17.12.2024.2024, 11:00 Uhr ein Schreiben in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Aurich, -Zentrale Vergabestelle-, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich eingehen.
Auf dem Briefumschlag bitte "Angebot (nicht öffnen)" notieren.
Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Benennung des Kaufobjektes
- Kontaktdaten des Interessenten/Käufers
- Kaufpreisangebot
- Darlegung der beabsichtigten Nutzung
Das maßgebliche Kriterium für den Zuschlag ist das höchste Gebot.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zur Prüfung der abgegebenen Gebote und zur Abwicklung von ggf. daraus resultierenden Vertragsangelegenheiten erforderliche persönliche Daten gespeichert und verarbeitet sowie an Dritte weitergegeben werden, sofern einer Datenverarbeitung und -speicherung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Bei der vorgenannten Veräußerung handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren.
Die Stadt Aurich behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potentieller Interessenten geltend gemacht werden können. Durch die Abgabe eines Gebots entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Eine Kostenerstattung für entstandene Aufwendungen erfolgt nicht. Es handelt sich um eine reine Veräußerung eines städtischen Grundstücks und nicht um einen öffentlichen (Bau-) Auftrag.
Bitte verwenden Sie das beigefügte Formular zur Gebotsabgabe. DANKE.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.
stark sanierungsbedürftiges Wohnhaus / Abrissimmobilie, super zentrale Lage,
Übernahme kurzfristig möglich
Stichworte Garage vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 2, 1 Etagen