Zentrumnahes Baugrundstück für MFH!

04315 Leipzig

Kauf:
Preis auf Anfrage
546 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
04315 Leipzig
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
546 m2
Immobilienwert
Online-ID
b09b1893-8057-4e1d-85c1-2978fe20fa92
Quelle
www.immowelt.de

Zum Verkauf steht ein zentrumsnahes, leer stehendes Grundstück mit einer Fläche von 546 m². Es bietet eine hervorragende Gelegenheit, ein Mehrfamilienhaus in einer beliebten Lage zu errichten.
Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB und orientiert sich an der umliegenden Nachbarschaft. Nutzen Sie diese Chance, um in einer attraktiven und gut angebundenen Gegend ein neues Bauprojekt zu verwirklichen.

BRI: ca. 700 m².

Lage

Leipzig Neustadt-Neuschönefeld, ein aufstrebender Stadtteil von Leipzig, bietet eine perfekte Kombination aus urbanem Leben und ruhigem Wohnumfeld. Dieser lebendige Stadtteil besticht durch seine vielfältige Architektur, grüne Parkanlagen und eine ausgezeichnete Infrastruktur.

Die Nähe zum Stadtzentrum ermöglicht schnelle Wege zu den kulturellen Highlights, Einkaufsmöglichkeiten und gastronomischen Angeboten der Stadt. Familien, Berufspendler und Studenten schätzen gleichermaßen die gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sowie die fußläufig erreichbaren Schulen, Kindergärten und Freizeitangebote. Neustadt-Neuschönefeld verbindet modernen Wohnkomfort mit dem Charme einer gewachsenen Nachbarschaft und ist damit der ideale Standort für Ihr neues Bauprojekt.

Sonstiges

Besichtigungstermine kuzfristig möglich Sonstiges Die von uns gemachten Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen nach Informationen des Verkäufers und den uns übergebenen Informationen zusammengestellt. Eine Gewähr für diese Angaben können wir nicht übernehmen. Wichtige Zahlen und Informationen sind am Objekt zu überprüfen.


Der Käufer verpflichtet sich, bei Abschluss eines Kaufvertrags eine einmalige Maklerprovision in o.g. Höhe aus dem Gesamtentgelt für das Auftragsobjekt an den Makler zu zahlen. Die Provision wird bei Vertragsabschluss fällig. Als Vertragsabschluss gilt die Beurkundung des Kaufvertrags.