Zu verpachten! Freies Gewerbegrundstück im Osnabrücker Hafengebiet (Industriegebiet)

49090 Osnabrück

Miete:
Preis auf Anfrage
450 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
49090 Osnabrück
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
450 m2
Bonitätsnachweis
Online-ID
3a32dfb1-ba96-4b48-9672-9313a7a80241
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
2.250,00 3 Monatskaltmieten
unterkellert
nein

Zur Verpachtung steht ein seltenes, freies Gewerbegrundstück im Osnabrücker Hafengebiet (Industriegebiet).
Die Grundstücksgröße beträgt ca. 450 m².

Im nebenstehenden Gewerbegebäude mit begrüntem Flachdach steht auf Wunsch zusätzlich das Souterrain (ca. 69 m²) als Lager- oder Bürofläche zur Vermietung frei, abhängig von der Art ihrer Nutzung. Dieses Gebäude befindet sich aktuell noch in der Rohbau.
Ausstehend ist nur noch die Innengestaltung mit Fußböden, Fliesen und Farben.
Hier haben sie bei Bedarf noch die Möglichkeit auf Ausführung und Materialien Einfluß zu nehmen. Die Fertigstellung erfolgt dann nach Vereinbarung.

Lassen sie sich die einmalige Gelegenheit nicht entgehen und sichern sie sich eines der letzten freien Grundstücke im Osnabrücker Hafengebiet.

Verschaffen Sie sich gerne einen persönlichen Eindruck bei einer Besichtigung vor Ort.
Wir freuen uns ganz besonders darauf, Ihnen dieses interessante Gewerbegrundstück vorstellen zu dürfen.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Erlaubnis nach § 34c Abs.1 GewO, erteilt durch die Stadt Osnabrück.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim,
Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück.

Ausstattung

Gewerbegrundstück im Osnabrücker Hafengebiet (Industriegebiet)
Grundstücksgröße: ca. 450 m²
Rasenfläche
im nebenstehenden Gewerbegebäude steht auf Wunsch zusätzlich das Souterrain (ca. 69 m²) als Lager- oder Bürofläche zur Vermietung frei, abhängig von der Art ihrer Nutzung.
verkehrsgünstig gelegen: schnell zur B68, zur BAB und in die Innenstadt (5 Min.)/ über Pagenstecherstraße oder Hansastraße

Lage

Der Hafen in Osnabrück hat Zukunft.
Das ergab eine Befragung von Unternehmen und Organisationen im Umfeld des Stadthafens. Rund um den Stichkanal und das Hafenbecken in Osnabrück sind rund 40 Unternehmen ansässig.

Verkehrsgünstig gelegen: schnell zur B68, zur BAB und in die Innenstadt (5 Min.)/ über Pagenstecherstraße oder Hansastraße

Sonstiges

Sonstiges Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin über unser Kontakt-Formular.
Bitte füllen Sie dieses möglichst vollständig aus.

Diese Angebot ist nur für den Adressaten bestimmt. Jegliche Weitergabe des Angebotes/ der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.
Eine unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu, einen Schadensersatz aus.

Unsere Objektangebotsangaben und sonstige Informationen basieren ausschließlich auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.
Die Grundrisszeichnungen in diesem Exposé sind nicht maßstabsgetreu (evtl. auch untereinander) und dienen lediglich der Vorabinformation.
Die Maße entstammen z.T. den Originalplänen und können geringfügig abweichen.
Alle Maße sind ca.-Maße, die Pläne sind zur Maßentnahme nicht geeignet.

Es wird damit ausdrücklich keine Prospekthaftung übernommen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.

Die Miet-Kaution beträgt 3 Netto-Monatskaltmieten.

Provisionshinweis:
Der Mieter zahlt im Vermietungsfall an die Firma Marggraf-Immobilien e.K. eine Maklerprovision in Höhe von 3 Netto-Monatskaltmieten zzgl. 19 % gesetzl. Mwst.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Marggraf-Immobilien e.K. nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.