Wir sind von der Gläubigerbank bevollmächtigter Vertriebspartner.
Gerne erhalten Sie alle weiteren Informationen von uns!
Verkehrswertgutachten, ggf. mögl. Besichtigung, Wertgrenzen, Mindesterlöserwartung!
Bei dem Objekt handelt es sich um eine Zwangsversteigerung. Der Kaufpreis o. Zuschlagspreis des Objektes ist daher gebotsabhängig. Grundsätzlich gilt der Verkehrswert des Gutachtens eines neutralen gerichtlich bestellten Bausachverständigen als Ausgangswert im Bieterverfahren. Die 7/10 Wertgrenze gilt dabei in der ersten Zwangsversteigerung zum Gläubigerschutz. Unter diesem Wert darf seitens des Gerichts auf Antrag kein Zuschlag erteilt werden. Zudem kann der Gläubiger das Verfahren einstellen lassen, falls seine Mindesterlöserwartung nicht erfüllt wird. Der 7/10 Wert fällt ggf. im zweiten Versteigerungsverfahren, muss aber nicht. Diese beiden Informationen erhalten Sie gerne von uns. Der Verkehrswert beläuft sich auf 290.000 €.
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein zweigeschossiges, unterkellertes EFH mit nicht ausgebautem DG nebst Anbau.
Das Haus ist leerstehend.
Das Versteigerungsobjekt liegt im Ortsteil Rippenweier - Weinheim
starke Hanglage, von der Odenwaldstraße zum Höhenweg ( Hauszugang) ansteigend
Sonstiges
Bevollmächtigter Objektbetreuer der betreibenden Gläubigerbank :
Deutsche Bank Immobilien, Herr Andreas Rapp, Vertriebsleiter Verwertungsimmobilien der
Gebietsdirektionen Freiburg und Karlsruhe.
Tel.: 07223-944864 Fax: 07223-944863, Mobil: 0171 5540565, Mail: [email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie gerne durch direkte Ansprache von uns als beauftragten Makler der Gläubigerbank.
Mögliche Besichtigungstermine, Wertgrenzen, Mindesterlöserwartung erfahren Sie von uns!
Stichworte
Bundesland: Baden-Württemberg