Diese schöne Doppelhaushälfte wurde ca. 1923 in massiver Bauweise auf einem Grundstück von ca. 600 m² mit einer Wohnfläche von ca. 165 m² errichtet. Ein Teil der Fassade der Immobilie steht unter Denkmalschutz . Das Krüppelwalmdach verleiht dem Haus einen unverwechselbaren Charakter .
Im Verlauf der letzten Jahre erfolgten einige Modernisierungen des Objekts. So wurden in den 1980er Jahren doppelt verglaste Kunststofffenster eingebaut, die Garage mit der darüberliegenden Terrasse und das Dach wurde mit Betonpfannen erneuert und gedämmt. In den 1990er Jahren wurden die Badezimmer modernisiert, das Dachgeschoss ausgebaut und die Ölheizung (ein Energieausweis wird bei einem Denkmalgeschützten Haus nicht benötigt) erneuert. Der Brenner wurde ca. 2005 ausgetauscht.
Die Immobilie wird durch die Hauseingangstür mit Glaseinsatz betreten. Die Diele wird mit Tageslicht versorgt. Von dort aus sind die beiden Wohnungen des Hauses zugänglich.
Das Erdgeschoss bietet ca. 90 m² Wohnfläche. Diese teilen sich auf in zwei helle Schlafzimmer, dem großen Wohnzimmer, der geräumigen Küche mit Platz für eine Essecke, einer sonnigen und teilweise überdachten Terrasse die zum Verweilen einlädt, einem praktischen Abstellraum und dem Badezimmer.
Das Bad ist gefliest und verfügt über eine Dusche, einen Waschtisch und ein WC. Im Erdgeschoss wurde Laminat und Teppichboden verlegt.
Vom Eingangsflur gelangt man über eine Holztreppe in die Obergeschosswohnung der Immobilie. Der Boden in der Wohnung ist mit anthrazitfarbenen Fliesen belegt. Vom Flur aus findet man ein großes Wohnzimmer mit einem Kaminofen der in der kalten Jahreszeit eine wohlige Wärme spendet, ein gemütliches Schlafzimmer sowie die attraktive Küche und ein Badezimmer. Das geflieste Bad verfügt über eine Badewanne, einen Waschtisch, ein WC und einen Waschmaschinenanschluss. Eine Wendeltreppe führt von der Diele in das Dachstudio der Wohnung. Hier gibt es zwei mit Holz vertäfelte Hobbyräume. Im Wohnhaus wurden Kunststofffenster mit Isolierverglasung überwiegend mit Rollläden verbaut. Die Wohnung bietet eine Wohnfläche von ca. 75m².
Im voll unterkellerten Gebäude findet man zwei Garagen, zwei Abstellräume, einen Flur und den Heiz - und Tankraum mit der Ölzentralheizung. Der Keller ist gefliest. Ein weiterer gepflasterter Stellplatz befindet sich direkt am Gebäude. Der zur Immobilie gehörende Garten hat eine Fläche von ca. 300m² und ist mit einer pflegeleichten Rasenfläche bepflanzt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Gartenhaus. Hier kann man in sich in der Freizeit erholen oder im Sommer seine Freunde zum Grillen einladen.
Insgesamt betrachtet bietet diese solide Immobilie als Ein - Zweifamilienhaus oder als Generationenhaus vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und die Möglichkeit einer Familie eine Heimat für die Zukunft zu bieten.
Der Kaufpreis dieser Immobilie beträgt 229.000,-- Euro.
Ihr Immobilienmakler für Heinsberg - Randerath und den Kreis Heinsberg
Als westlichste Kreisstadt mit ca. 43.000 Einwohnern ist Heinsberg als Einkaufsstadt weit über die Grenzen hinaus bekannt. Von der geschichtlichen Entwicklung der Grenzregion zeugen die auf dem Kirchberg stehende Burgruine aus dem 12. Jahrhundert sowie die Reste der Stadtbefestigung. Der Burgberg wurde mit Spazierwegen, einer Freilichtbühne und vielen Ruheplätzen neu angelegt. Von den Aussichtspunkten schaut man weit ins Heinsberger Umland.
In der verkehrsberuhigten Innenstadt sowie in der Fußgängerzone laden renommierte Geschäfte zu Schaufensterbummel und Shopping ein. Es gibt attraktive Einkaufsmöglichkeiten aller Art.
In Heinsberg befinden sich Kindergärten und alle Schulformen. Neben der guten ärztlichen Versorgung gibt es in der Nähe ein modernes Krankenhaus. Heinsberg bietet umfangreiche Kultur- und Freizeitangebote. Viele Wander- und Radfahrwege erstrecken sich durch das umliegende, ländliche Gebiet entlang der Rur bis weit ins benachbarte Grenzland zu den Niederlanden.
Die Fahrzeit zur nächsten Autobahnauffahrt der A 46 beträgt ca. 5 Minuten. Düsseldorf, Köln und Aachen sind schnell erreichbar. Die Immobilie befindet sich in Heinsberg - Randerath und liegt in Feldrandlage.
Sonstiges
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1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.
2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.
3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.
5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.
6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.
9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.
10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.
11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg
Stichworte
Garage vorhanden, Stellplatz vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl Balkone: 1, Gartenfläche: 300,00 m², 2 Etagen, Lage im Ort