KG: Büro/Gästezimmer, Lagerraum, Heizung/Öllager, große Waschküche, Flur, Garage
Wohnung 1 (Ursprungshaus) EG: Diele, Schlafzimmer, zwei Kinderzimmer, Badezimmer, Sommerküche mit Terrassenausgang; DG: großes Wohnzimmer mit Treppe zum wohnlich ausgebauten Dachboden (Schlafzimmer mit Loggia), große Küche, Badezimmer, Flur
Wohnung 2 (Anbau 1971): großes Wohnzimmer mit Terrassenausgang, Schlafzimmer mit Ankleideraum, großes Kinderzimmer (teilbar), Küche, Badezimmer, Gäste – WC, Diele, Flur
neue Satteldacheindeckung (2010), weitgehend neue Kunststofffenster (sonst Alu), neue Elektrik, weitgehend Laminatböden, offener Kamin im Wohnzimmer (Wohnung 1)
Immobilienbeschreibung
Ein großes Zweifamilienhaus, oberhalb vom Sportplatz. Esbesteht aus zwei getrennten und nacheinander erstellten Baukörpern. Zudem ist dieses Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt. Es ist ideal als Generationenhaus oder für zwei befreundete Familien und befindet sich in einem hervorragenden Pflegezustand. Unter Umständen kann eine Haushälfte nochmals in zwei eigenständige Wohnungen, jeweils im Erd - und Dachgeschoss geteilt werden. In der Vergangenheit wurde von so einer Aufteilung Gebrauch gemacht. Eigene Küchen und Bäder sind vorhanden. Hervorzuheben ist der sonnige, schön angelegte und uneinsehbare Garten mit weitläufiger Aussicht auf die Randbezirke von Schalksmühle und Lüdenscheid. Ein gemütliches Gartenhaus sowie weitere Bänke und Tische machen ihn fast perfekt. Eine Garage befindet sich im Haus, eine Motorradgarage ist am Haus und zwei Pkw – Stellplätze sind vor dem Haus.
Infos auchunter: www.maerkische-immobilien.de
Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Märkische Immobilien e.K., Frank Bruck, Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid,
E - mail: [email protected]; Fax: 02351/918606
Folgen des Widerrufs:
Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.
Stichworte
Sonstiges: Keller als Wohnraum nutzbar, frei werdend