Renovierte Zweizimmerwohnung im Stinkviertel (Wohnviertel zwischen Gutenbergstraße und Westring). Renovierte Altbauwohnung mit schönen Holzdielen und einer Einbauküche. Vom Flur ab gelangt man in alle Zimmer. Gleich rechts die Küche samt Einbauküche und Zugang zum großen Balkon. Danach kommt ein kleineres Zimmer auf der Hofseite. Das Bad befindet sich in der Flurmitte zwischen den beiden Zimmer. Das größere Zimmer befindet sich links auf der Straßenseite. Im Treppenhaus befindet sich das ehemalige WC. Dieses wurde zum Waschmaschinenraum umgebaut. Hier können Sie somit Ihre Waschmaschine und einen Trockner aufstellen. Der Raum ist abschließbar. Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Fahrräder können im Hinterhof abgestellt werden.
Duschbad Einbauküche mit neuem Cerankochfeld und Herd Dielenboden Balkon Kellerabteil Raum auf halber Treppe für Waschmaschine und Trockner Fahrradabstellplatz
Die Schweffelstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur CAU ca. 5 Gehminuten. Bars, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls fußläufig zu erreichen. Kiel ist zwar eine Fahrradstadt dennoch ist die Schweffelstraße auch verkehrsgünstig gut gelegen. Eine Bushaltestelle befindet sich ebenfalls nur ca. 3 Gehminuten entfernt.
Im Mietvertrag verzichten beide Parteien für 12 Monate auf Ihr recht zur ordentlichen Kündigung. Die Festmietzeit (Mindestmietzeit) beträgt somit ein Jahr! Bitte kontaktieren Sie uns über ImmobilienScout24. Geben Sie bitte möglichst völlständige Informationen zu Ihrer Person an. Bitte hinterlegen Sie auf ImmoScout Ihre E-Mail Adresse, sodass Sie unsere Antwort erreicht. Verzichten Sie bitte auf telefonische Nachfragen bezüglich der Verfügbarkeit der Immobilie. Solange dieses Inserat online ist, ist die Wohnung noch verfügbar. Wir vereinbaren einen Indexmietvertrag. Um sie als Mieter in Betracht ziehen zu können, reichen Sie bitte bei Besichtigung folgendes ein: • Selbstauskunft • Gehaltsnachweis • Vorvermieterbescheinigung (Die Vorvermieterauskunft muss nicht der angehängten Vorlage entsprechen. Diese kann häufiger mal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen und kann nachgereicht werden) • Kopie Personalausweis (dieser wird direkt nach Erhalt wieder gelöscht) • SCHUFA-Auskunft (Diese könnten wir sonst auch einholen. Voraussetzung ist Ihre Einverständniserklärung in der Selbstauskunft) Wir akzeptieren keine Bürgschaften. Falls Sie sich also noch in einer Ausbildung befinden oder studieren, also ein Elternteil Bürgen soll, würden wir dieses mit in den Mietvertrag aufnehmen. Das bedeutet, dass ich alle oben genannten Dokumente auch von einem Elternteil brauche.