Zwischen Köln & Bonn Erstbezug Neubau KfW55 High End Wohnung mit großer Terrasse, Küche & Stellplatz

53332 Rhein-Sieg-Kreis

1.500,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
97 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
53332 Rhein-Sieg-Kreis
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Etagenwohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
97 m2
Etagenanzahl
2
Etage
1
Zustand
Erstbezug
verfügbar ab
Sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
149210168
Netto­kalt­miete
1.500,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
gehoben
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Parkmöglichkeit
unterkellert
Kfz-Stellplatz
Baujahr
2023
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Geniessen Sie zwischen Köln und Bonn das Leben und Wohnen in Bornheim-Widdig, in dieser neuen großzügig geschnittenen ca. 97m² großen High End Neubau 2-Zimmerwohnung mit Wohnzimmer, welches wie das Schlafzimmer zur ca. 18m² großen Terrasse führt. Weiterhin hat die Wohnung eine große offene Küche mit einer neuen stylishen Nolte Küche mit Kücheninsel, welche mit Miele- und Neffgeräten ausgestattet ist und übernommen werden soll. Desweiteren hat die Wohnung einen praktischen Hauswirtschaftsraum und ein elegantes Duschbad. Optional kann ein Garagenstellplatz für € 50,- im Monat gemietet werden.

Ausstattung

High End Neubauwohnung mit großer Terrasse, neuer stylishen Nolte Küche mit Kücheninsel, welche mit Miele- und Neffgeräten ausgestattet ist und übernommen werden soll. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Niedrigenergie Neubauzweifamilienhauses, welches als KfW-Effizienzhaus 55 konzipiert wurde und mit einer Wärmepumpe als Heizquelle state of the art der derzeitigen Heiztechnik ist.

Lage

Geniessen Sie das Leben und Wohnen in Bornheim-Widdig zwischen Köln und Bonn. Der Rhein mit seinen Naherholungsmöglichkeiten ist fußläufig erreichbar., wie auch die Straßenbahn die nach Bonn und Köln fährt. Die Kölner Südstadt und das Bonner Stadtzentrum sind in ca. 15-18 Minuten mit dem Auto über die Köln-Bonner Stadtautobahn A555 zu erreichen.

Sonstiges

Die hier mitgeteilten Informationen erfolgen anhand der uns vom Eigentümer gemachten Angaben bzw. übergebenen Unterlagen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen. Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen. Bindend sind allein die im Mietvertrag gemachten Angaben der Vertragsparteien.