Die erste eigene Wohnung (inkl. Checkliste)

(Aktualisiert: März 2023)

Die erste eigene Wohnung ist meistens ein großer Schritt hin zum Erwachsensein. Es ist eine große Umstellung und bringt viel neue Verantwortung mit sich. Bis zu diesem Zeitpunkt machen sich junge Menschen kaum Gedanken über die Miete, Nebenkostenabrechnungen, wie viel man für Lebensmittel ausgeben muss und was es mit dem Mietrecht auf sich hat. Sich frühzeitig über solche Dinge Gedanken zu machen, vermeidet Fehler und Frustration. Ganz unten im Beitrag finden Sie zudem eine Checkliste zum Abhaken.

Der schwierige Teil: Die Wohnungssuche

Je klarer die Vorstellungen sind, desto einfacher ist die Suche. Wichtige Parameter können die Erreichbarkeit von Uni und Arbeitsplatz, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Nähe zur Innenstadt oder Entfernung zum nächsten Supermarkt sein. Budget und gewünschte Größe sind ebenfalls wichtige Faktoren.

Es ist auch eine Überlegung wert, ob man alleine oder in einer Wohngemeinschaft leben möchte. Die Vorteile einer WG liegen auf der Hand, man hat direkt neue Kontakte in einer fremden Stadt und zumeist erfordert es eine geringere Organisation, da schon viele Dinge organisiert sind und bereits eine gewisse Ausstattung vorhanden ist. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass das Zusammenleben Konflikte mit sich bringen kann.

Kosten einer Wohnung

Oft wird in Wohnungsanzeigen nur die Kaltmiete angegeben. Dazu kommen aber noch weitere laufende Kosten. Strom, Internet und Telefon sowie Nebenkosten sollten in der Kalkulation des Budgets eingerechnet werden. Geld für Lebensmittel sollte natürlich auch noch vorhanden sein sowie Geld für die öffentlichen Verkehrsmittel, oder das Auto. 200 Euro pro Monat sind hier im Schnitt schon zu erwarten. Außerdem fällt eine Kaution an, die am Ende der Mietzeit zurückgezahlt wird. Diese beträgt in der Regel drei Monatskaltmieten.

Versicherungen zur Wohnung

Haftpflicht, Kranken- und Hausratversicherung sind alle drei Grundvoraussetzungen für ein entspanntes Leben. Während der Ausbildung bleiben viele bei den Eltern mitversichert, zumindest bis zum 25. Lebensjahr. Ob das nach dem Auszug so bleibt, sollte bei der Versicherung erfragt werden.

Wasser, Strom und Gas

Wichtig ist es, sich zeitnah über verschiedene Anbieter zu informieren und Preise zu vergleichen, um das beste Angebot zu bekommen. Zwar kann dies auch über eine zentrale Grundversorgung laufen, doch dieser Tarif ist meist nicht die günstigste Variante.

Kabelanschluss, Internet und Telefon

Hier gilt das Gleiche wie zuvor beim Strom. Zeitnah informieren und Anbieter und Preise vergleichen. Vor allem darf nicht vergessen werden, sich für den gesetzlichen Rundfunkbeitrag anzumelden.

Die Möbel zum Wohlfühlen

Zuerst sollte eine Liste gemacht werden, welche Möbel und Einrichtungsgegenstände benötigt werden und welche vorhanden sind. Das hilft auch dabei, einen Überblick über die Kosten zu bekommen. Bei der Einrichtung lässt sich einiges sparen, wenn nicht alle Sachen neu gekauft werden. Oft gibt es im Internet Infos über Möbel, die kostenlos zur Abholung bereitstehen. Auch Second-Hand-Möbelläden bieten kostengünstige Alternativen.

Wohnsitz ummelden

Nach dem Umzug sollten Sie sich zeitnah beim Amt ummelden (Meldepflicht). Dafür haben Sie ca. 2 Wochen Zeit. Wer hier bummelt, riskiert später eine Strafzahlung. Den Wohnsitz der Eltern können Sie beispielsweise weiterhin als Hauptwohnsitz führen und die eigene Wohnung als Zweitwohnsitz. Die Aufteilung richtet sich danach, wo Sie sich die meiste Zeit aufhalten.

Behörden informieren

Nachdem die Ummeldung des Wohnsitzes erledigt ist, sollten Sie sich auch bei den nötigen Behörden ummelden. Informieren Sie sich vorher über die Fristen. Bei welchen Behörden Sie sich definitiv ummelden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Das Einwohnermeldeamt, die Zulassungsstelle (bei Besitz eines Kraftfahrzeugs), das Finanzamt und das Arbeitsamt sind hier die typischen Kandidaten.

Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen

  • BAföG – Die Hilfeleistung können Studierende sowie Auszubildende beantragen. Der BAföG-Antrag wird beim zuständigen Studentenwerk oder beim Amt für Ausbildungsförderung abgegeben.
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – Diese können Sie beantragen, wenn eine betriebliche Erstberufsausbildung mit entsprechender Vergütung besteht.
  • Kindergeld – Während einer Ausbildung oder eines Studiums besteht das Recht auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, wenn man nicht mehr bei den Erziehungsberechtigten lebt.
  • Wohngeld – Dies kann als Zuschuss zur Miete beantragt werden. Jedoch nur, wenn keine anderen Leistungen zustehen. Das Wohngeld kann bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden.

Checkliste(n) für die erste eigene Wohnung

Die Suche nach der passenden Wohnung

Ja / Nein

Entscheidung getroffen: Eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG)

Ja / Nein

Geprüft: Erreichbarkeit von Uni / Arbeitsplatz

Ja / Nein

Geprüft: Anbindung öffentliche Verkehrsmittel

Ja / Nein

Geprüft: Nähe zur Innenstadt; Supermarkt; Arzt etc.

Prüfung der Kosten & Versicherungen

Ja / Nein

Kosten geprüft: Kaution

Ja / Nein

Kosten geprüft: Geld für Lebensmittel

Ja / Nein

Kosten geprüft: Geld für Aktivitäten

Ja / Nein

Kosten geprüft: Geld für neue Möbel / Haushaltsgeräte etc.                      

Ja / Nein

Kosten geprüft: Strom- & Gasversorger

Ja / Nein

Kosten geprüft: Kabel-, Internet- & Telefonanschluss

Ja / Nein

Kosten geprüft: Krankenversicherung

Ja / Nein

Kosten geprüft: Haftpflicht- & Hausratversicherung

Inventur der Möbel

Ja / Nein

Liste vorhandener Möbel / Haushaltsgeräte angelegt                              

Ja / Nein

Liste benötigter Möbel / Haushaltsgeräte  angelegt

Behörden informieren

Ja / Nein

Beim Einwohnermeldeamt den Wohnsitz umgemeldet                          

Ja / Nein

Kfz umgemeldet

Ja / Nein

Beim Arbeitsamt umgemeldet

Ja / Nein

Beim BAföG Amt umgemeldet


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