Ökostrom: Zertifikate und Gütesiegel

(Aktualisiert: März 2023)

Wer auf Energie aus fossilen Rohstoffen verzichten und fortan Ökostrom beziehen möchte, stößt bei der Recherche auf ein vielfältiges Angebot. Oft werden Ökostromtarife mit Zertifikaten und Gütesiegeln angeboten, die dem Kunden eine maximale Umweltverträglichkeit signalisieren sollen. Doch für was stehen diese Siegel? Und ist wirklich alles Öko?

Zertifikat ist nicht gleich Gütesiegel

Der Kunde muss zunächst zwischen Zertifikat und Gütesiegel unterscheiden. Größere Verlässlichkeit bieten die Ökostromzertifikate. Hier wird angegeben, aus welcher Quelle der Strom zu welchen Anteilen besteht, also Herkunft und Zusammensetzung. Allerdings können solche Ökozertifikate gehandelt werden und sagen deshalb nichts über die Qualität des Stroms aus.

Die Qualität des Stroms wird durch Gütesiegel beschrieben. Hier ist ausschlaggebend, dass ein bestimmter Anteil der Einnahmen des Anbieters in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert wird und dass die Gewinnungsanlagen ein gewisses Alter nicht überschreiten.

Kritikpunkt ist, dass manche Zertifizierungsvoraussetzungen nicht ausschließen, dass wirtschaftliche Beziehungen zu konventionellen Stromkonzernen bestehen, die eben hauptsächlich atomare und fossile Quellen zur Stromerzeugung nutzen. Manche Zertifikate und Gütesiegel sind daher in Verruf geraten. Sie sollten sich also bei der Auswahl des Ökostromanbieters nicht nur über Angebote, sondern auch über die angegebenen Siegel erkundigen, um sicher zu wissen, welches Produkt Sie wirklich vor sich haben.

RECS-Zertifikate

Bei “Renewable Energy Certificate System”-Zertifikaten handelt es sich um ein System, das über Zertifikatshandel funktioniert: Regenerativ erzeugter Strom, für den sich kein Ökokunde findet, darf als “normaler” Strom verkauft werden, im Gegenzug darf aber auch nicht regenerativ erzeugter Strom als Ökostrom angeboten werden. Im Grunde bedeutet dies, dass konventioneller Strom zu Ökostrom umetikettiert werden kann. Hinter dem Handelssystem stehen Energiekonzerne sowie weitere Unternehmen und Organisationen dieses Sektors.

Grundgedanke ist, dass der gesamte erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien verkauft wird, auch wenn er die Ökoabnehmer-Menge übersteigt. Allerdings hat es den unangenehmen Nebeneffekt, dass der Ökostromkunde auch an einen konventionellen Konzern zahlt, ohne dass ihm das vielleicht bewusst ist. Das Ökozertifikat gaukelt in diesem Sinne eine umweltfreundliche Haltung nur vor.

Gütesiegel des TÜV

Die Kriterien des TÜV zur Vergabe seines Gütesiegels sind in einer Basisrichtlinie festgelegt. Der vom TÜV zertifizierte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Davon dürfen nur maximal 50 Prozent aus umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gewonnen werden. Die Anlagen, in denen der Strom produziert wird, müssen den Richtlinien des Erneuerbar-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen. Mehreinnahmen werden der Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere dem Neubau regenerativer Anlagen, zugeführt.

Gütesiegel des TÜV-Süd

Im Gegensatz zum TÜV-Nord vergibt der TÜV Süd unterschiedliche Siegel:

  • EE01: Der Ökostrom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. 25 Prozent davon sollen aus Neuanlagen stammen. Die erhobenen Preisaufschläge auf den Ökostrom müssen dem Ausbau regenerativer Energien dienen.
  • EE02: Auch hier muss der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Darüber hinaus soll die Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstunden-Raster gegeben sein. Wie bei EE01 werden die erhobenen Preisaufschläge für den Ausbau erneuerbarer Energien verwendet.
  • UE01: Hier darf der Strom zur Hälfte aus erneuerbaren Energien, zur anderen Hälfte aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stammen. 25 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien sollen aus Neuanlagen stammen. Wie in EE02 muss die Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstunden-Raster gegeben sein. Die auf den Ökostrom erhobenen Preisaufschläge dienen dem Ausbau regenerativer Energien.

Gütesiegel der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA)

Im Auftrag der LGA überprüfen Sachverständige, ob der angebotene Ökostrom aus regenerativen Quellen oder zu 25 Prozent aus regenerativen Quellen und zu 75 Prozent aus effektiver Kraft-Wärme-Kopplung stammt. Erste Kategorie erhält das Siegel “Öko-Strom regenerativ”, zweite das Siegel “Öko-Strom effektiv”. Für beide Zertifikate wird eine Investition in Neuanlagen auf Basis einer Marktprognose sowie der Nachweis einer ausreichenden Versorgungssicherheit gefordert.

“OK power” von EnergieVision e.V.

Dieses Siegel wird vom Öko-Institut e.V. in Zusammenarbeit mit dem WWF Deutschland und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vergeben. Es steht der Aspekt im Vordergrund, dass die zertifizierten Produkte einen zusätzlichen Umweltnutzen aufweisen. Dieser Umweltnutzen besteht, wenn die Produktion des Ökostroms, die Erzeugung von Ökostrom aus erneuerbaren Energien (REG-Strom) und Strom aus umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Strom) über die bestehenden Kapazitäten hinaus durch den Bau von Neuanlagen ermöglicht. Ebenso werden die im EEG geforderten Förderungen erfüllt sein. Darüber hinaus bestehen für die Erzeugungsanlagen bestimmte Mindeststandards.

Zweiter Aspekt ist die Umweltverträglichkeit der regenerativen Kraftwerke. Wasserkraft beispielsweise soll primär aus reaktivierten oder sanierten Anlagen bezogen werden, um die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Ähnlich strenge ökologische Anforderungen werden auch an Windkraftwerke, Biomasse- und Photovoltaikanlagen gestellt.

Der Kunde hat außerdem Auswahl aus zwei Modellen:

  • Händlermodell: Bei der Mischung von REG- und KWK-Strom darf der Anteil des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 50 Prozent nicht überschreiten. Dabei muss mindestens ein Drittel des Stroms aus Anlagen kommen, die nicht älter als sechs Jahre sind und ein Drittel des Stroms aus Anlagen, die nicht älter als 12 Jahre sind. Zudem dürfen die Anlagen nicht im Rahmen des EEG gefördert werden.
  • Fondsmodell: Es handelt sich um 100 Prozent REG-Strom. Ein Aufpreis für Ökostrom fördert den Ausbau von erneuerbaren Energien. Die Mehreinnahmen werden zur Unterstützung ausgesuchter Projekte verwendet. Die unterstützten Anlagen müssen beispielsweise ihren Strom nach EEG ins Netz speisen und dürfen trotz der Vergütung durch den Netzbetreiber nicht zu einer angemessenen Wirtschaftlichkeit gelangen, damit sie fördernswert sind.

Grüner Strom Label e.V.

Das Label wurde von verschiedenen Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bund der Energieverbraucher (EUROSOLAR u.a.) gegründet. Hier steht im Vordergrund, größtmögliche Verbrauchertransparenz durch Kennzeichnung empfehlenswerter Angebote zu schaffen.

Als Grüner Strom gilt Strom aus erneuerbaren Quellen, hier genauer definiert nach EEG als Strom, der aus Solarstrahlung, Wind- und Wasserkraft, Biomasse (im Rahmen der in der Biomasseverordnung definierten Begrenzungen), Klärgas (nicht jedoch Deponiegas) und geothermischen Quellen gewonnen wird. Besteht der Strom aus REG und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, muss dies deklariert werden. Daher ist vom Anbieter ein Herkunftsnachweis vorzulegen.

Der Kunde kann zwischen zwei Kategorien wählen:

  • Gold: Es sind ausschließlich erneuerbare Energiequellen oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ohne fossile Brennstoffe als Energiequellen erlaubt. Voraussetzung für das Gütesiegel ist außerdem, dass die im Strompreis enthaltenen Fördergelder nur für die Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
  • Silber: Im Gegensatz zum Gold-Siegel darf hier maximal 50 Prozent des Stroms aus KWK-Anlagen mit fossilen Brennstoffen stammen.

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