Es gibt immer wieder Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, bei denen es um das Heizen und Lüften geht. Dabei stellt sich oft die Frage: ”Gibt es eine Heizpflicht für Mieter?” Wir haben alle wichtigen Infos dazu im Folgenden für Sie zusammengestellt.
- Haben Mieter eine Heizpflicht?
- Auch ohne Heizpflicht: Mieter müssen Schimmel & Feuchtigkeit vermeiden
Haben Mieter eine Heizpflicht?
Gerade in Zeiten von stark steigenden Energiekosten tendieren viele Mieter dazu, die Heizung eher runterzudrehen. Bei kühlen Temperaturen wird schon mal eher ein dicker Pullover oder eine Decke übergeworfen. Dann kann die Heizung ausbleiben.
Und tatsächlich ist dieses Verhalten grundsätzlich regelkonform. Es gibt genau genommen keine Heizpflicht des Mieters. Wie warm die Wohnung sein soll, das darf jede Mietpartei selbst entscheiden. Das kann sich jedoch ändern, wenn durch unterkühlte Räumlichkeiten Schäden entstehen.
Auch ohne Heizpflicht: Mieter müssen Schimmel & Feuchtigkeit vermeiden
Es besteht zwar keine direkte Heizpflicht des Mieters, indirekt jedoch schon. Sind die Raumtemperaturen in einer Wohnung für zu lange Zeit zu niedrig, drohen schnell Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Das ist zum einen mit starker Gesundheitsgefahr für die Bewohner verbunden.
Zum anderen verstoßen Mieter damit gegen ihre Pflicht, keine Schäden an der Mietsache zu verursachen. Kann der Vermieter nachweisen, dass ein falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten an den Tag gelegt worden sind, müssen die schuldigen Mietparteien entsprechend für entstandene Beeinträchtigungen aufkommen.
Eine Heizpflicht für Mieter ist auch bei Abwesenheit nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Aber auch hier gilt: Durch das Auskühlen der Räume darf kein Schaden an der Mietsache entstehen. Hier müssen Mieter also bei längeren Abwesenheiten vorsorgen.
Wir haben ein paar Tipps für Sie gesammelt, um diese Situation von vornherein zu vermeiden:
- Kein Raum in einer Wohnung sollte kälter sein als 16 Grad Celsius. Unter dieser Grenze drohen Feuchtigkeitsschäden durch Schimmel.
- Richtiges Lüften - das heißt: Dreimal am Tag für fünf bis zehn Minuten.
- Heizkörper sollten nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt werden, damit sie effizient heizen können.
- Schließen Sie Türen zu den kühlsten Räumen.
- Drehen Sie die Heizung zu kalten Zeiten niemals auf “0”. Auch nachts sollte hier minimale Restwärme fließen.