(Aktualisiert: März 2023)
Nicht immer steht Geld für einen barrierefreien Neubau zur Verfügung. Oder aber die Bewohner fühlen sich in ihrer Mietwohnung so wohl, dass sie sie nicht mehr verlassen möchten. Auch für Mieter ist barrierefreier Umbau möglich.
Das barrierefreie Modernisieren einer Mietwohnung ist komplizierter, als wenn es sich um Eigentum handelt. Natürlich kann der Mieter nicht einfach ohne Absprache mit dem Eigentümer seine Vorstellungen umsetzen, auch wenn durch den Umbau zu einer barrierefreien Wohnung der Wert der Immobilie steigt. Der Mieter ist dagegen berechtigt, kleinere Hilfsmittel wie Haltegriffe und Ähnliches zu montieren, wenn sie sich später wieder problemlos entfernen lassen. Das Einverständnis eines Umbaus kann aber nur der Vermieter geben. Auch der Einbau eines Treppenlifts muss vorher abgesprochen werden.
Vermieter muss Umbauten meist zustimmen
Der Vermieter darf solche Baumaßnahmen allerdings nur ablehnen, wenn sein eigenes Interesse oder das der anderen Mieter schwerer wiegt, beispielsweise die Nutzung des Hauses eingeschränkt wird oder durch den Umbau Sicherheitsbestimmungen nicht mehr eingehalten werden können. Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer entsprechenden baulichen Änderung hat, beispielsweise weil er selbst oder in der Wohnung wohnender Angehöriger oder Lebenspartner körperlich beeinträchtigt ist, können Mieter laut Deutschem Mieterbund (DMB) von ihrem Vermieter die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung verlangen, die für eine barrierefreie Nutzung der Wohnung oder den Zugang zu ihr erforderlich ist.
Bedingungen zum Umbau sind erlaubt
Wenn der Vermieter dem Umbau zugestimmt hat, darf er im Sinne des Mitspracherechts Bedingungen und Auflagen stellen, wenn es z.B. um Material oder Gestaltung geht. Sollte er ein Interesse am Rückbau nach dem Auszug des Mieters haben – da die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen steigt, ist dies allerdings wenig wahrscheinlich -, kann der Vermieter auch eine Kaution für die Umbaumaßnahmen verlangen.
Wünscht der Mieter Unterstützung bei der Planung der Umbauten und den Verhandlungen mit dem Vermieter, kann er sich an eine Wohnberatungsstelle wenden. Hier wird ihm auch bei Anträgen für Fördermittel geholfen. Barrierefreies Umbauen wird zudem von Staat gefördert, wenn Eigentümer oder Mieter zu Mindestinvestitionen bereit sind.