(Aktualisiert: März 2023)
Auch wenn man sich schon vollends in der neuen Wohnung eingelebt hat und an die vorherige keinen Gedanken mehr verschwendet: Auch Monate nach dem Auszug wird man oft noch einmal an das alte Mietverhältnis erinnert. Mit einigen Maßnahmen kannst du dich hier gegen unliebsame Überraschungen absichern.
Betriebskostenabrechnung auf keinen Fall vergessen
Auch nach dem Auszug aus der alten Wohnung solltest du nicht vergessen, dass die Betriebskostenabrechnung immer erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres erstellt wird. Wenn der Abrechnungszeitraum im März beginnt und du im Mai ausziehst, musst du also ein gutes Jahr warten, bis die Abrechnung für die letzten zwei Monate Mietzeit kommt. Natürlich solltest du auch unbedingt alle Papiere, wie den Mietvertrag, die alten Betriebskostenabrechnungen und Belege über die Vorauszahlungen, aufbewahren. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Heiz- und Stromkosten.
Lässt eine Abrechnung auf sich warten, ist es auch ratsam, beim Vermieter der ehemaligen Wohnung diesbezüglich nachzufragen – schließlich kann es sein, dass du Anspruch auf Rückzahlung hast.
Wohnungsübergabeprotokoll gut aufbewahren
Wichtig ist auch das Wohnungsübergabeprotokoll. Sollte der Vermieter unverhoffterweise doch noch Ansprüche auf Mängelbehebungen stellen, kann dir dieses Protokoll eine Menge Ärger ersparen. Eine Bestätigung darüber, dass die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde, ist natürlich auch wesentlich, wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution zurückzuzahlen. Erfolgt die Rückzahlung nicht, solltest du den Vermieter umgehend darauf ansprechen und die Kaution gegebenenfalls anmahnen. Vergessen solltest du sie auf jeden Fall nicht: Nach drei Jahren ist der Anspruch eines Mieters auf Rückzahlung der Kaution verjährt.