(Aktualisiert: März 2023)
Besonders in der Stadt ist folgende Situation keine Seltenheit. Man kommt mit vollen Tüten vom Einkaufen und findet den nächsten Parkplatz zwei Straßen von Zuhause entfernt. Im Winter sitzt einem nicht nur die Kälte in den Knochen wenn man beim Auto angekommen ist, es braucht auch noch übermäßig lang, um anzuspringen. Wer das kennt, hat sich wahrscheinlich schon mehr als einmal eine Garage oder wenigstens einen Stellplatz gewünscht.
Stellplatz oder eine Garage im Mietvertrag vereinbart
Bei den Glücklichen, die eine Garage oder einen Stellplatz zur Verfügung haben, steht dies in der Regel auch im Mietvertrag. Vor allem dann, wenn dafür ein zusätzlicher Aufpreis zur Miete verlangt wird. Ohne Erwähnung im Vertrag hat der Mieter in der Regel auch nicht das Recht, eine vorhandene Garage oder einen zum Grundstück gehörenden Stellplatz zu nutzen.
Wie darf der Stellplatz und die Garage genutzt werden?
Steht dem Mieter eine Garage laut Mietvertrag zu, darf er dort Regale und Schränke aufstellen, Zubehör lagern und Fahrräder abstellen. Er ist nicht verpflichtet, seinen Wagen immer in der Garage abzustellen – er kann ihn auch davor parken (AG Hamburg WuM 2003, 29). Ist die Zufahrt zur Garage blockiert, liegt es in der Verantwortung des Vermieters, dies zu beheben. Das Gleiche gilt für Stellplätze, die laut Vertrag einem Mieter zustehen, aber von Unbefugten belegt sind. Ein Mieter, der seinen Stellplatz oder seine Garage nicht nutzen kann, hat das Recht auf eine Mietminderung (LG Köln WuM 76, 29).
Nutzungsrecht durch Duldung
Das Nutzungsrecht wird dem Mieter zugesprochen, wenn der Vermieter die Nutzung eines Stellplatzes über einen längeren Zeitraum duldet. Erhält der Mieter das Nutzungsrecht hat es zur Folge, dass der Mieter auch weiterhin auf dem Grundstück parken darf.
Teilkündigung in der Regel nicht möglich
Der Vermieter kann einen unentgeltlich vermieteten Parkplatz nur aus triftigen Grund kündigen. Sprich, er kann keine Kündigung ohne Weiteres aussprechen. Die Teilkündigung einer Garage oder eines Stellplatzes ist grundsätzlich nicht möglich, wenn die Vermietung zusammen mit der Wohnung erfolgt ist. Dann können beide auch nur zusammen gekündigt werden (OLG Düsseldorf WuM 2007, 65). Ob ein einheitlicher Mietvertrag vorliegt, ist in manchen Fällen nicht leicht zu klären. In der Regel wird aber von einem einheitlichen Mietvertrag ausgegangen, wenn der Vermieter von Wohnung und Garage oder Stellplatz derselbe ist. Oder wenn die Anmietung von beiden Teilen in einem Vertragsschreiben erfolgt.
Bewohnerparkausweis als Alternative
Ein Parkausweis für Bewohner ermöglicht es dir, in ausgewiesenen Parkzonen in der Stadt zu parken. Hierbei beschränkt er sich auf den Bereich, in dem du lebst und gemeldet bist. Ein großer Vorteil dabei ist: Nur Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis dürfen in den ausgewiesenen Parkzonen ihr Fahrzeug abstellen. Eine Garantie auf einen Stellplatz gibt es aber auch mit so einem Ausweis nicht. Ein paar weitere Infos dazu:
- Wo kann ich den Bewohnerparkausweis für Bewohner beantragen? Üblicherweise kannst du einen Bewohnerparkausweis beim Rathaus oder Bezirksamt beantragen.
- Wo muss der Bewohnerparkausweis liegen? Die Anbringung muss so erfolgen, dass der Bewohnerparkausweis von außen gut ersichtlich ist.