Rundfunkgebühren bei Zweitwohnsitz zahlen

Ob Mietwohnung, Eigenheim oder WG - ein Großteil der deutschen Haushalte ist dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, umgangssprachlich auch GEZ-Gebühren genannt. Doch was gilt für Nebenwohnungen? Sind GEZ-Gebühren auch für einen Zweitwohnsitz verpflichtend? Der Frage sind wir für Sie einmal nachgegangen.

Besteht die Pflicht,für den Zweitwohnsitz den Rundfunkbeitrag zu entrichten?

In Deutschland ist es an sich kein Problem, eine oder mehrere Nebenwohnungen zu besitzen. Das Bundesmeldegesetz gibt jedoch vor, dass diese ordnungsgemäß angemeldet werden. Das gilt auch für den Hauptwohnsitz, der als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse gilt und für diesen in der Regel auch Beitragsgebühren zu zahlen sind. Doch wie sind jetzt Rundfunkgebühren bei einem Zweitwohnsitz geregelt?

Wird der Organisation des Beitragsservice die Anmeldung einer Zweitwohnung Wohnung bekannt gegeben, wertet sie diese zunächst immer als beitragspflichtigen Haushalt. Der Grund: Ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt, ist für die zuständige Stelle nicht erkennbar. Beziehen Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung also einen zusätzlichen Wohnsitz, können Sie damit rechnen, dass Sie künftig auch für diesen beitragspflichtig sind.

Es war in der Vergangenheit tatsächlich verpflichtend, Rundfunkgebühren für den Zweitwohnsitz zu zahlen. Das änderte sich erst 2018 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Folge: Für Nebenwohnsitze kann mittlerweile ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Der Beitragsservice stellt dafür ein Formular unter rundfunkbeitrag.de bereit.

So funktioniert die Befreiung für den Zweitwohnsitz

Wollen Sie einen oder mehrere Zweitwohnsitze von der Rundfunkgebühr befreien, müssen Sie in jedem Fall einen Antrag über das Formular unter rundfunkbeitrag.de stellen. Eine automatische Befreiung passiert nicht - hier gilt es, lieber früh als spät den Antrag auf Befreiung zu stellen. Dabei ist auch zu beachten:

  • Nur weil der Antrag auf Gebührenbefreiung ausgefüllt und abgeschickt wurde, können Sie nicht direkt alle Beitragszahlungen für die betroffenen Haushalte stoppen. Warten Sie bis zur Bewilligung des Antrags, sonst riskieren Sie Forderungsmaßnahmen zu ausstehenden Beiträgen.
  • Durch längere Bearbeitungszeiten entstehen keine Nachteile. Zu viel gezahlte Rundfunkgebühren werden später zurückgezahlt oder auch verrechnet.
  • Der entscheidende Nachweis, der für die Gebührenbefreiung notwendig ist, ist die Vorlage der Meldebescheinigung. Diese muss zeigen, dass Haupt- sowie Nebenwohnsitz rechtmäßig angemeldet worden sind. Alternativ können Antragsteller auch einen Zweitwohnungssteuerbescheid vorlegen.
  • Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem der Befreiungsantrag gestellt worden ist. Er kann auch bis zu drei Monate rückwirkend gültig sein, wenn innerhalb dieses Zeitraums die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Dafür muss der Antrag jedoch früh genug gestellt werden. Warten Sie hier drei Monate oder länger, gilt die Befreiung von den Rundfunkgebühren für den Zweitwohnsitz auch erst ab dem Monat der Antragstellung.

Das gilt für Ehepaare, Lebenspartner & WG-Bewohner

Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren beim Zweitwohnsitz ist für Antragsteller möglich. Doch was ist mit anderen Personen, die im selben Haushalt wohnen? Seit 2019 können auch Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften einen Befreiungsantrag stellen.

Hier gelten dieselben Bedingungen wie bei einzelnen Personen. Hinzu kommt, dass in diesem Fall alle Wohnsitze auch direkt bei der Organisation des Beitragservice angemeldet werden müssen - aufgeteilt in Haupt- und Nebenwohnsitz. Auf rundfunkbeitrag.de gibt es dafür gesonderte Meldeformulare.

Auf wen von beiden die Anmeldung erfolgt, ist nicht wichtig. Ratsam ist hier aber die Person, auf welche die Nebenwohnung bereits für die Rundfunkgebühren angemeldet wurde, oder noch soll. In einigen Fällen kann ein behördlicher Nachweis verlangt werden, der das Partnerschaftsverhältnis bestätigt.

Beziehen Studenten eine WG gemeinsam, reicht es, wenn eine volljährige Person die Wohnung auf ihren Namen anmeldet und die Beiträge entrichtet. Im Zweifelsfall ist ein Antrag auf Befreiung für den Zweitwohnsitz aber immer der richtige Schritt. Ein Sonderfall: Ihre Nebenwohnung ist die Hauptwohnung der Person, mit der Sie zusammen dort wohnen. In diesem Fall muss der Besitzer der Hauptwohnung die eigenen Rundfunkgebühren zahlen.


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